Suhl - Das Thüringer E-Government-Gesetz sieht ab 1. Januar 2023 eine landesweite zentrale elektronische Aktenführung vor. Zur Einführung dieses Dokumentenmanagementsystems (DMS) stellt der Freistaat Fördermittel zur Verfügung. Um darauf zugreifen zu können, müssen sich allerdings mindestens drei Gebietskörperschaften mit einer Gesamteinwohnerzahl von 20 000 zusammenschließen. Die Stadt Suhl will diesen Weg gemeinsam mit Altenburg, den Verwaltungsgemeinschaften Triptis, Oppurg, Kölleda sowie der Stadt Kölleda gehen. Dazu hat die Stadt im Juni eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen.
Stadtrat Suhl Städtischer Aufbruch ins digitale Zeitalter
Georg Vater 26.07.2021 - 18:02 Uhr