Seit Jahresbeginn gilt deutschlandweit die neue Grundsteuer. Die Finanzämter haben auf der Basis aktueller Daten unter anderem zu Alter und Nutzungsart der Gebäude, deren Zustand und Größe die Grundstückswerte neu festgelegt. Das hat für Privat- und Geschäftsleute mit damit höherer oder niedrigerer Besteuerung ebenso Folgen wie für die Kommunen. „Das Problem der Reform ist, dass in Thüringen fast flächendeckend die Summe der Grundsteuermessbeträge sinkt und zum Erhalt des Steueraufkommens unweigerlich eine Erhöhung des Hebesatzes notwendig ist“, heißt es in einer Beschlussvorlage, die Hildburghausens Bürgermeister Patrick Hammerschmidt (Pro HBN) in den Stadtrat für dessen Sitzung am Donnerstag, 22. Mai, einbringt. Er schlägt deshalb eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 389 auf 498 Prozent vor – rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. „Obwohl dies dennoch mit einem Einnahmeverlust für die Stadt verbunden ist.“