Staatsfinanzen 3,6 Milliarden Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt

Bayern stehen durch Erbschaften und Schenkungen hohe Einnahmen bevor. Die festgesetzten Summen stiegen vergangenes Jahr erneut an.

 
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Erbschaftssteuererklärung: Vergangenes Jahr wurden - Schenkungen mit eingerechnet - in Bayern knapp 3,6 Milliarden Euro festgesetzt. Foto: Hans-Jürgen Wiedl/dpa-Zentralbild/dpa

Fürth (dpa/lby) - In Bayern gibt es immer mehr Erbschaft- und Schenkungsteuer. Vergangenes Jahr wurden 3,56 Milliarden Euro festgesetzt, wie das Landesamt für Statistik mitteilte. Das waren 6,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Wann die Summe dem Staatshaushalt zufließt, ist allerdings unklar, da Zahlungen teilweise gestundet, verzögert oder in Raten geleistet werden. 

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Basis der festgesetzten Steuern sind 27.111 steuerpflichtige Erbschaften und 13.279 steuerpflichtige Schenkungen mit einem Volumen von 23,5 Milliarden Euro. Dies ist nur ein Bruchteil der Erbschaften und Schenkungen, die es vergangenes Jahr in Bayern gab. Die meisten fallen unter die Freibeträge und sind daher steuerfrei. Diese Freibeträge waren auch bei den steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen relevant, sodass letztlich nur 19,2 Milliarden versteuert werden mussten. Wie hoch der Steuersatz dabei ist, variiert - wie auch die Freibeträge - mit dem Verwandtschaftsgrad. 

Nur in 0,8 Prozent der Fälle wurden 5 Millionen Euro oder mehr verschenkt oder vererbt. Diese relativ kleine Fallzahl ist allerdings mit 8,9 Milliarden allerdings für fast die Hälfte der zu versteuernden Summen und etwas mehr als die Hälfte der festgesetzten Steuern verantwortlich.