Müsste oder wollte man raten, wer in der mutmaßlichen Bande den Ton angibt, sollte man sich auf die Blicke konzentrieren. Die Blicke, die sich die vier Angeklagten, am ersten Verhandlungstag intensiver als am zweiten, zuwerfen oder betont nicht zuwerfen. Und die Blicke der Männer auf die Frau. Es gilt, im Verfahren wegen schweren Raubs am Landgericht Meiningen, „Tätertrennung“, die vier dürfen nicht miteinander kommunizieren, nicht in der Haft, nicht auf der Fahrt, nicht im Gerichtssaal, nicht auf dem Flur, nicht auf der Anklagebank.