Speedweek und Blitzermarathon In diesen Bundesländern und Städten wird geblitzt

Markus Brauer , aktualisiert am 15.04.2024 - 09:46 Uhr

Alle Jahre wieder steht der Blitzmarathon im Frühjahr an – auch 2024. Dabei sind Hunderte von Polizisten unterwegs, um Temposünder auf frischer Tat zu ertappen. Ob sich die einzelnen Bundesländer daran beteiligen, entscheiden sie selbst. Eine Übersicht.

 
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Der Blitzermarathon ist eine Polizei-Aktion, bei wlchér der Straßenverkehr in weiten Teilen Deutschlands - auch in Baden-Württemberg - strenger überwacht wird. Temposünder werden geblitzt und erhalten einen Bußgeldbescheid. Foto: Imago/Bihlmayerfotografie

Beim diesjährigen Blitzermarathon ist Deutschland ein Flickenteppich. Nur fünf Bundesländer beteiligen sich sowohl an der von Montag (15. April) bis Sonntag (21. April) laufenden Aktionswoche gegen überhöhte Geschwindigkeit als auch am Schwerpunkttag am kommenden Freitag (19. April), mit besonders intensiven Kontrollen. Sechs weitere Bundesländer nehmen nur an einer der beiden Aktionen teil, fünf an keiner der beiden.

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Im Sommer wird es einen weiteren Blitzermarathon geben. Vorgesehen dafür ist die Woche 5. bis 11. August.

Diese Länder nehmen an der Speedweek und am Blitzermarathon teil

Diese Länder nehmen an der Speedweek teil

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Schleswig-Holstein

Diese Länder nehmen am Blitzermarathon teil

  • Thüringen
  • Bayern
  • Brandenburg

Diese Länder nehmen an beiden Aktionen nicht teil

  • Berlin
  • Bremen
  • Niedersachsen
  • Saarland
  • Sachsen

Hier noch einmal die Länder-Übersicht auf einen Blick

Schwerpunkte in Baden-Württemberg (15. bis 21. April)

  • Stuttgart
  • Mannheim
  • Karlsruhe
  • Freiburg 
  • Heidelberg
  • Heilbronn
  • verstärkte Kontrollen im gesamten Bundesland

Schwerpunkte in Bayern (19. April, 6 Uhr, Dauer 24 Stunden)

  • Augsburg
  • Bamberg
  • Bayreuth
  • Erlangen
  • Fürth
  • Ingolstadt
  • München
  • Nürnberg
  • Regensburg
  • Würzburg

Schwerpunkte in Hessen (15. bis 21. April, 19. April 6 bis 22 Uhr)

  • Darmstadt
  • Frankfurt am Main
  • Fulda
  • Gießen
  • Hanau
  • Kassel
  • Marburg
  • Offenbach 
  • Wiesbaden
Radarfallen: Keine Infos im Südwesten. Foto: Imago/Bihlmayerfotografie

Schwerpunkte in Rheinland-Pfalz (15. bis 21.4)

  • Frankenthal
  • Kaiserslautern
  • Koblenz
  • Ludwigshafen
  • Mainz
  • Neustadt an der Weinstraße
  • Neuwied
  • Speyer
  • Trier
  • Worms

Standorte der Radarfallen

Die Tempoüberwachung findet vor allem an Unfallschwerpunkten in besonders gefährdeten Zonen wie zum Beispiel vor Schulen oder Altenheimen statt (auch in Stuttgart). Die Radarfallen werden sehr kurzfristig bekannt gegeben werden. In Baden-Württemberg schweigt sich die Polizei über die Standorte der mobilen Radarfallen komplett aus.

Blitzer-Apps: Es drohen 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Foto: Imago/Bihlmayerfotografie

Blitzer-Apps oder entsprechende Geräten sind verboten

  • Die Nutzung oder das betriebsbereite Mitführen von Blitzer-Apps und Radarwarngeräten ist in Deutschland verboten – Paragraf 23 (Abs. 1c) der Straßenverkehrsordnung (StVO). Es drohen 75 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg.
  • Der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar – sowohl beim Fahrer wie beim Beifahrer. Das bedeutet: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten.
  • Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht unterwegs nutzt, die Installation als solche ist nicht verboten.

Diese Warnungen sind erlaubt

Erlaubt sind Infos aus Radiodurchsagen. Foto: Imago/Panama Pictures
  • Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen.
  • Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben.
  • Grundsätzlich erlaubt sind auch Infos aus Radiodurchsagen. Wenn Sie selbst Blitzer bemerken, dürfen Sie andere Verkehrsteilnehmer sogar davor warnen. Allerdings nicht – wie es viele machen – mit der Lichthupe. Denn die darf nur beim Warnen vor Gefahrenstellen (oder vor dem Überholen außerorts) zum Einsatz kommen. Dazu zählt ein Blitzer nicht.