Wegen zweier Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen musste sich Alexander Escher vorm Amtsgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Sonneberger zur Eröffnung des Prozesses am 26. Februar, im Spätherbst 2022 in der Bar „Gewölbe“ und im Dezember 2022 in der Kneipe „Dachshöhle“ deutlich vernehmbar für Personal und Besucher „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ geäußert zu haben. Mithin Sprüche aus der Hitlerzeit, die in Deutschland zum Schutz der demokratischen Grundordnung verboten sind, um einer Wiederbelebung verfassungswidriger Organisationen vorzubeugen. Was den vermeintlichen Vorfall in der „Dachshöhle“ anbelangt, erkannte der Amtsrichter am Ende des zweiten Verhandlungstags am 16. März auf Freispruch.