Die Regeln zur Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung hat der Kreistag zur vergangenen Sitzung geändert. Dabei wurde in der einschlägigen Satzung eine Ausnahme verankert, wonach nicht mehr nur wie bisher regulär ab drei Kilometer sondern bereits ab zwei Kilometer Schulweg Bustickets an die Kinder ausgereicht werden können, „so dies erforderlich erscheint“. Der Passus kommt 30 Jungs und Mädchen zugute, die während der Sanierung der „Cuno Hoffmeister Regelschule“ ausweichen müssen zum Unterricht nach Köppelsdorf. Wie berichtet, hatten deren Eltern sich zur Bürgerfragestunde des September-Kreistags beschwert, außen vor zu sein bei der Erstattung weil die Drei-Kilometer-Vorgabe zwischen Schule und Wohnort zumeist nur um wenige hundert Meter gerissen wird.
Sonneberg Teures Ärgernis abgeräumt
Andreas Beer 30.10.2024 - 15:05 Uhr