Der Beschluss sieht vor, für mehrere Flurstücke im Bereich der Flur Steinbach einen Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch aufzustellen. Parallel dazu wird ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Vorhabenträger abgeschlossen. Der Antragsteller verpflichtet sich, das Vorhaben auf eigene Kosten umzusetzen.