Sonneberg Schutz der Nutztiere hat oberste Priorität

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Erneut bestätigt sich bei einem Kadaver-Fund am Kronacher Teich der Verdacht auf Vogelgrippe. Das Veterinäramt ist alarmiert.

 
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Warnschild am Speicher Rohof. Foto: LRA

Die Vogelgrippe, oder auch Geflügelpest, ist eine hoch ansteckende Virusinfektion bei Geflügel und anderen Vögeln. Bei zwei am Kronacher Teich am 7. und 8. Oktober tot aufgefundenen Gänsen (eine Kanadagans, eine Graugans) wurde das hochpathogene Virus am 11. Oktober durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) nachgewiesen. Der Befund wurde durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut am 14. Oktober bestätigt. Die Erkrankung führt zu erheblichen Verlusten in Geflügelhaltungen. Eine Ansteckungsgefahr für Menschen ist vernachlässigbar. Bereits im Januar kam es bei dort aufgefundenen Kadavern von Wassergeflügel zu bestätigten Fällen der Tierseuche, erinnert das Sonneberger Landratsamt.

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Die Wege am Kronacher Teich und am Speicher Rohof werden rege von Spaziergängern und Gassi Gehern genutzt, schildert Kreissprecher Michael Volk. „Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, verendetes Wassergeflügel wie Reiher, Wildgänse und Wildenten dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden und nicht zu berühren. Der Kontakt von Hunden mit toten Vögeln sollte unbedingt verhindert werden. Schuhe sollten nach dem Spaziergang gereinigt werden.“ Oberste Priorität habe der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag in die Bestände. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt, vor allem zu Wildvögeln, aber auch durch Kot, Einstreu, Gerätschaften, Kleidung und Schuhwerk.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Landratsamt weist daher neuerlich auf einzuhaltende Biosicherheitsmaßnahmen hin. Die Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen vom 9. Dezember 2022 gelte uneingeschränkt fort und ist auf der Homepage des Landkreises Sonneberg eingestellt, so Volk. „Zum Schutz der eigenen Bestände sind unter anderem der Besucherverkehr einzuschränken, an den Eingängen von Geflügelhaltungen Einrichtungen zur Schuhdesinfektion und zum Händewaschen vorzuhalten. Schutzkleidung ist anzulegen und Gerätschaften sind regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.“ Es ist sicherzustellen, dass Tiere in Geflügelhaltungen nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Die Tiere sollten außerdem nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Auch müsse bei erhöhten Verlusten oder der Abnahme der Legeleistung ein Tierarzt hinzugezogen werden, um eine Infektion auszuschließen.

Alle Geflügelhalter, die der Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen (Telefon: 03675/871-590, E-Mail: veterinaeramt@lkson.de). Mehr unter www.kreis-sonneberg.de/landkreis/gesundheit/veterinaerwesen-und-lebensmittelkontrolle/