Sonneberg Nicht angemeldete Hunde werden teuer

Wer seinen Hund bislang nicht angemeldet hat, sollte dies zeitnah nachholen. Die Stadt Sonneberg verstärkt demnächst ihre Kontrollen.

Hunde müssen angemeldet werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, der riskiert eine rückwirkende Steuerfestsetzung und ein Bußgeldverfahren. Foto: Stadt Sonneberg

Die Stadt Sonneberg weist alle Hundehalter darauf hin, dass für das Halten von Hunden im Stadtgebiet eine Hundesteuer erhoben wird. Voraussetzung dafür ist die ordnungsgemäße Anmeldung des Hundes bei der Stadtverwaltung.

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In den vergangenen Monaten musste jedoch wiederholt festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihrer gesetzlichen Anmeldepflicht nachgekommen sind.

Die Stadt Sonneberg fordert daher alle Hundebesitzer dringend auf, bislang nicht gemeldete Hunde unverzüglich anzumelden. In den kommenden Wochen werden hierzu verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt durchgeführt.

Die Anmeldung kann persönlich im Zimmer 5 der Stadtverwaltung oder schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular erfolgen.

Das Formular für die An-, Ab- bzw. Ummeldung eines Hundes steht ebenfalls online auf der Internetseite der Stadt Sonneberg zum Download bereit. Telefonische Auskünfte erteilt die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 03675/880144. Weitere Informationen zu den An- und Abmeldepflichten finden Interessierte im Merkblatt zur Hundesteuer.

Werden bei Kontrollen nicht angemeldete Hunde festgestellt, müssen die Halter mit einer rückwirkenden Festsetzung der Hundesteuer sowie mit einem Bußgeldverfahren rechnen.

Informationen zur Hundesteuer

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt nach Maßgabe der Hundesteuersatzung der Stadt Sonneberg der Hundesteuer.

Die Steuer beträgt pro Kalenderjahr:

  • für den ersten Hund: 50 Euro
  • für den zweiten Hund: 80 Euro
  • für jeden weiteren Hund: 100 Euro.

Für gefährliche Hunde gelten folgende Steuersätze:

  • erster Hund: 280 Euro
  • jeder weitere Hund: 320 Euro.

Die Hundesteuer wird durch einen entsprechenden Bescheid der Stadt festgesetzt. Die Stadt Sonneberg bittet alle Hundehalter, ihrer Anmeldepflicht nachzukommen und so zu einer ordnungsgemäßen Erfassung der Hundehaltung im Stadtgebiet beizutragen.