Sonneberg Kleinere Mengen in die Restmülltonne

Knöterich, Buchsbaumzünsler und Co. gehören nicht auf den Komposthaufen, warnt das Amt für Abfallwirtschaft.

 
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Kein Feind des Buchsbaums ist so zahlreich wie der Buchsbaumzünsler. Foto: picture alliance/dpa

Reihenweise verdorrte und abgestorbene Buchsbäume – dieses traurige Bild bietet sich derzeit vielfach dar auf Gräbern und Hecken der Sonneberger Friedhöfe.

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Wie berichtet, hatte die Stadt Sonneberg erst dieser Tage auf den enormen Schädlingsbefall hingewiesen. Und informiert, dass der Bauhof aktuell zugange ist geschädigte Pflanzen zu entfernen und diese nach und nach durch andere Arten zu ersetzen.

Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, bittet die Sonneberger Friedhofsverwaltung die Bürger die verdorrten Buchsbäume auf den Grabstätten ihrer Angehörigen zu entfernen. Vor allem auch, um eine weitere Ausbreitung des Zünslers zu verhindern. In diesem Zusammenhang weist das Amt für Abfallwirtschaft im Landratsamt Sonneberg darauf hin, dass Knöterich, Buchsbaumzünsler und Co. generell nicht auf den Komposthaufen gehören.

„Ob die Raupen des ungeliebten Buchsbaumzünslers oder Blattläuse immer wieder werden Pflanzen durch Schädlingsfraß geschädigt oder sogar vernichtet. Denn hat das Ungeziefer eine Pflanze erst befallen, gibt es kein Halten mehr“, umreißt Abfallberaterin Christine Vicenty das Problem.

Auch Verbrennen ist nicht zulässig

Nicht selten ist es der sicherste Weg, das Gewächs zu entfernen, um andere Arten zu schützen. Doch wohin mit den kümmerlichen Resten? Hilfe suchen viele Hobbygärtner deshalb bei der Abfallberatung.

Vicenty betont: „Von Krankheiten oder von Schädlingen wie Läusen, Thripsen, Spinnen oder Fliegenmaden etc. befallene Pflanzen, egal ob aus dem Garten oder dem Haus, sollten nicht im eigenen Garten kompostiert werden – da im Komposthaufen nicht die Temperaturen erreicht werden, die zur Vernichtung der Schädlinge notwendig sind.“

Ein Verbrennen der Pflanzen im Innenbereich des Gartens ist ebenfalls nicht zulässig. Auch dürfen die Pflanzen nicht an den Grünabfallannahmestellen des Landkreises Sonneberg abgegeben werden.

Kleinere Mengen derartiger Problempflanzen können indes über die Restmülltonne entsorgt werden – größere werden an der Müllumladestation Sonneberg gegen Gebühr angenommen und einer thermischen Behandlung in der Müllverbrennungsanlage zugeführt. Hierzu, so heißt es, sollen die Pflanzenteile in Kunststoffsäcken verpackt, fest verschlossen und an der Waage beim Personal angemeldet werden.

Weitere Fragen zum richtigen Umgang mit Pflanzenresten beantwortet die Abfallberatung unter (03675) 87 13 56 oder 87 14 85.