Sonneberg Eigene Pandemieregeln für Kinderklinik

Sonneberg - Die Regelungen und Vorgaben bei Geburten in den Regiomed-Kliniken bleiben bestehen. "Das heißt, dass werdende Väter in voller Schutzkleidung die Geburt natürlich begleiten dürfen", erklärte Regiomed-Sprecher David Schmitt.

Sonneberg - Die Regelungen und Vorgaben bei Geburten in den Regiomed-Kliniken bleiben bestehen. "Das heißt, dass werdende Väter in voller Schutzkleidung die Geburt natürlich begleiten dürfen", erklärte Regiomed-Sprecher David Schmitt.

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Für die Kinderklinik bestehe laut Schmitt eine eigene Pandemieregelung und für Besuche innerhalb der Einrichtungen gelte: Die Eltern werden über das Risiko und über die Hygienemaßnahmen beraten. Hierfür erhalten sie einen Triagebogen (Selbstauskunft) und einen Handzettel mit Basisinformationen (klinisches Bild). Der Triagebogen wird an der Triagestelle abgegeben, wobei offene Fragen geklärt werden. Jeder elektiv aufgenommene kleine Patient sowie die Eltern müssen einen negativen Test auf SARS-CoV-2 vorlegen.

Beim Betreten der Kinderklinik erhalten die Eltern und Kinder ab 6 Jahre einen medizinischen Mund-Nase-Schutz (mitgebrachte Masken und Behelfsmasken sind abzulegen). Systemrelevante Dienstleister wie Logopäden, Physiotherapeuten und Seelsorger erhalten weiter Zugang, dürfen aber nur maximal vier Patienten besuchen.

Ein Zimmer mit einem Sorgeberechtigten (in der Regel Elternteil) und einem Kind gilt als voll belegt. Bei einer weiteren Aufnahme einer dritten Person können die Hygieneregeln nicht mehr eingehalten werden. Dies gilt allerdings nicht für den zweiten Sorgeberechtigten. Wenn zwei unterschiedliche Kinder im Zimmer sind ohne Begleitperson, dann darf strikt nur ein Elternteil pro Kind maximal mit Mund-Nasen-Schutz anwesend sein.

Die Zeiten, in denen der Besuch der Patienten durch den zweiten Sorgeberechtigten aus einem anderen Haushalt möglich ist, regelt sich nach den individuellen Vorgaben der Station bzw. rechtlicher Notwendigkeit. Andere Besucher sind nicht mehr zugelassen.

Einem Elternteil (sorgeberechtigt) von aufgenommenen Patienten wird ein unbegrenzter Zutritt gewährt, dass andere Elternteil gilt als Besucher mit einer Besuchszeit von zwei Stunden. Die Elternteile sind verpflichtet, sich nach der Aufnahme des Kindes dem Pflegepersonal vorzustellen, auf diese Weise ist die Identität festzustellen. Geschwisterkinder und andere Besucher sind nicht zugelassen.

Auf der Intensivstation gelten Ausnahmen nach Ermessen der behandelnden Ärzteschaft, da es um lebensbedrohliche Situationen und Pflegekonzepte geht, bei denen Eltern in die Pflege und Therapie eingebunden sind.

Das ärztliche Personal vor Ort ist in Abstimmung mit dem zuständigen Krankenhaushygieniker berechtigt, Ausnahmen zuzulassen. Dies gilt auf jeden Fall bei: Sterbenden Kindern und Kinder auf der Kinderintensivstation. Nach einem Suizidversuch oder bei psychisch Erkrankten, bei denen die Anwesenheit einer Bezugsperson eine deutliche Erleichterung für das Pflegepersonal darstellt. Bei Sterbenden, die im Einzelzimmer liegen, können Personen in einer vom Arzt bewilligten Anzahl in Schutzkleidung zugelassen werden.