Sonneberg - Seit vier Jahren lebt ein junger Mann aus dem Nahen Osten in Deutschland und fährt auch Auto. Das darf er, da er einen internationalen Führerschein besitzt - allerdings nur bis zu einem halben Jahr. In der Zeit muss er sich einen deutschen Führerschein ausstellen lassen. Tut er das nicht, ist er vor Gesetz ohne Fahrerlaubnis unterwegs und muss bestraft werden, wie alle anderen Verkehrssünder. Vor dem Amtsgericht Sonneberg wurde dieser Fall nun verhandelt.
Sonneberg Ausländischer Führerschein gilt nicht ewig
Barbara Wardeck-Mohr 31.07.2019 - 11:26 Uhr