Schmalkalden - Am Donnerstag, 1. April, war auf der impfen-thueringen.de-Webseite die Indikation Hotspot-Region Landkreis Schmalkalden-Meiningen freigeschaltet worden. Am Freitagabend waren die Termine weg.
Von nächsten Mittwoch, 14. April, an werden im neuen Impfzentrum in Meiningen (Multihalle) die zusätzlichen Dosen verimpft, die der Landkreis aufgrund des starken Infektionsgeschehens als Hotspot-Region als Sonderkontingent von der EU erhalten hat. Die Nachfrage danach war groß.
Schmalkalden - Am Donnerstag, 1. April, war auf der impfen-thueringen.de-Webseite die Indikation Hotspot-Region Landkreis Schmalkalden-Meiningen freigeschaltet worden. Am Freitagabend waren die Termine weg.
Impfberechtigt waren neben den bereits geöffneten Priorisierungsgruppen 1 und 2 (u. a. über 80- und über 70-Jährige) ebenfalls alle Personen der Priorisierungsgruppe 3 (Erhöhte Priorität), die der Landkreis in Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT) zusätzlich freischalten ließ.
Bei der Online-Terminvergabe über das Portal der KVT mussten Impfberechtigte die Indikation „Hotspot_Region – Sonderimpfung | Landkreis Schmalkalden-Meiningen – Priorisierung gem. §4 ImpfVO […]“ auswählen. Weitere Unterindikationen wurden beim Anmeldevorgang nicht erfragt. „Dies führte offenbar in einigen Fällen fälschlicherweise zu der Annahme, dass die Termine für alle freigeschaltet sind. So gingen zahlreiche Hinweise im Landratsamt ein, wonach sich einige jüngere Menschen zur Impfung angemeldet haben, die auch kein weiteres Priorisierungskriterium erfüllen“, teilt Christopher Eichler, Sprecher des Landratsamtes am Dienstag mit.
Die betreffenden Personen würden folglich von der KVT bei der Kontrolle der Personalausweise und weiterer Nachweise für die Impfberechtigung bei ihrem Termin am Impfzentrum abgewiesen.
„Wir werden daher allen Personen unter 60 Jahren eine E-Mail schreiben und diese bitten, zu prüfen, ob eine Impfberechtigung mit Nachweis entsprechend der freigegebenen Priorisierungsgruppen vorliegt. Zudem erhalten diese einen Stornierungs-Link über den die Absage des Impftermins erfolgen kann, wenn keine Impfberechtigung besteht“, erklärt Jörg Mertz, Leiter des Pandemiestabs der Kassenärztlichen Vereinigung. „Wir wollen vermeiden, dass Impfwillige unverrichteter Dinge enttäuscht nach Hause gehen und wir wollen sicherstellen, dass die Impfreihenfolge eingehalten wird“, so Mertz.
Landrätin Peggy Greiser freut sich „über die große Nachfrage nach den Impfterminen“. Sie bittet alle, die keinen Termin bekommen haben, um etwas Geduld. „Diejenigen, die fälschlicherweise einen Impftermin erhalten haben, bitten wir, diesen zu stornieren, damit keine Termine verfallen“, sagt Greiser. Die große Nachfrage zeige, dass Schmalkalden-Meiningen als Hotspot-Region dringend weitere Dosen benötige. „Ich bin grundsätzlich für eine Aufhebung der Impfpriorisierung, sobald in Kürze genügend Impfstoff zur Verfügung steht, damit wir keinen unnötigen Verzug beim Impffortschritt zu verzeichnen haben.“
In der kommenden Woche will die KVT neue Termine für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen freigeben.
Nach der Impfverordnung der Bundesregierung benötigen Patientinnen und Patienten mit Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) ein ärztliches Attest, damit sie ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Betreffende nicht schon aufgrund seines Alters bevorzugt Anspruch hat. Dies ist bei der Stufe 3 ab 60 Jahre der Fall. Die Impfwilligen wenden sich dafür an ihren Hausarzt. Menschen mit Vorerkrankungen können ihre Bestätigung auch telefonisch beim Arzt anfordern und sich per Post zuschicken lassen.
Wer in einer medizinischen Einrichtung oder in einer anderen priorisierten Berufsgruppe tätig ist, benötigt eine schriftliche Bestätigung vom Arbeitgeber oder einen personifizierten Berechtigungsschein.
Kontaktpersonen einer pflegebedürftigen Person müssen ihre Berechtigung schriftlich bestätigen und unterzeichnen oder – falls möglich – von der betreuten Person bestätigen lassen. Es ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Die pflegebedürftige Person muss keinen Pflegegrad besitzen. Bestätigungsformular unter www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge
Kontaktpersonen von Schwangeren benötigen eine Kopie des Mutterpasses und das von der Schwangeren ausgefüllte Bestätigungsformular (Download unter www.tmasgff.de/covid-19/impfreihenfolge)
Die am 1. April freigeschaltete Priorisierungsgruppe 3 (Erhöhte Priorität) umfasst folgende Personen:
– Über 60-Jährige
– Personen insbesondere mit folgenden Erkrankungen: behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmun-Erkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Adipositas (BMI über 30)
– Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 60 Jahre alt sind und eine der vorgenannten Erkrankungen haben
– Personen, die Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege, in den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind
– Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
– Beschäftigte, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
– Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
– Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und als Lehrkräfte tätig sind
– Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.
Wer zu diesen genannten Gruppen zählt (und natürlich zu den bereits zuvor freigeschalteten 1 und 2) und sich unter der Rubrik Hotspot-Region angemeldet hat, wird in der Multihalle Meiningen eine Impfung erhalten.
Einen Überblick über alle Impfberechtigten findet man auf www.impfen-thueringen.de/impfberechtigte.html.