Ilmenau - Ein funkelndes, farbenfreudiges Feuerwerk war das nicht gerade, was Donnerstagnachmittag vor Ilmenaus Amtsgericht niederging, eher ein pyrotechnischer Rohrkrepierer. Verwendung und Verkauf von Pyrotechnik unterliegen besonderen Bestimmungen: Auf wenige Tage beschränkte Verkaufszeiten, Abgabe nur an bestimmte Altersgruppen und Lagerung nur in vorgegebenen Höchstmengenlimits. Hintergrund sind die Gefahren, die von solchen Produkten ausgehen. Was am Himmel bunten Flimmer, sekundenblühende Blumen oder Goldregen samt Knalleffekten erzeugt, könnte am Boden, zumal in engen Räumen, erheblichen Schaden anrichten, wenn ungewollt in Aktion versetzt. Immer wieder passieren Unfälle mit Pyrotechnik, sei es aus Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit oder eben auch, weil Vorschriften nicht beachtet werden. Damit im Fall des Falles während des Verkaufs solch gefährlicher Produkte der Schaden an Kundschaft, Umfeld und Sachen möglichst gering gehalten wird, hat der Gesetzgeber für Verkäufer von Silvesterfeuerwerk Grenzen gesetzt. So ist genau vorgeschrieben, welche Mengen gelagert oder zeitgleich im Verkaufsraum angeboten werden dürfen.