Hildburghausen Weitere Lockerungen im Landkreis

Weitere Lockerungen: Schulen und Kindertagesstätten – im Bild der Kindergarten Parkmäuse in Hildburghausen – wechseln am Donnerstag in die Phase Grün. Foto: frankphoto.de/Bastian Frank

Im Landkreis Hildburghausen greifen an diesem Donnerstag weitere Lockerungen der Hygieneschutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie. Der Landkreis weist eine Sieben-Tage-Inzidenz von 24 auf. Unter anderem wechseln Schulen und Kindertagesstätten in die Phase Grün, das heißt, eine vollumfängliche Betreuung ist wieder gewährleistet.

 
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Hildburghausen - Wer die Fußball-Europameisterschaft nicht nur im Familienkreis schauen will, kann dazu ab diesem Donnerstag im Landkreis Hildburghausen wieder mehr als zwei Gäste empfangen. In geschlossenen Räumen sind fünf Besucher erlaubt, im Freien deren zehn. Das besagen die weiteren Lockerungen der Hygieneschutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie, die nach fünf Werktagen und dem Karenztag am Mittwoch mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 greifen. Der Landkreis liegt am Donnerstag bei einer Inzidenz von 24.

Diese Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz hat weitere positive Folgen: Schulen und Kindergärten gehen in Phase Grün über. Das heißt: Beschulung und Betreuung sind nach Monaten wieder vollumfänglich gewährleistet. Der Einzelhandel darf seine Kunden ab sofort auch ohne Tests empfangen. Nach der Außengastronomie öffnet auch die Innengastronomie ihre Türen, allerdings noch mit Einschränkungen. Tests und Kontaktnachverfolgung sind Pflicht. Die gleichen Maßnahmen gelten für Fitnessstudios und Saunas, die ebenfalls nach monatelanger Durststrecke wieder öffnen. Sowohl Veranstaltungen im Freien als auch in geschlossenen Räumen sind erlaubt. Für beide Varianten gilt eine Anmeldepflicht bei der genehmigenden kommunalen Behörde. Für Veranstaltungen drinnen müssen außerdem Tests und Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden.

Das gilt bei Inzidenz unter 50

Kontaktbeschränkung in Räumen: Personen des eigenen Haushalts plus fünf Besucher

 Kontaktbeschränkung im Außenbereich: Personen des eigenen Haushalts plus zehn Besucher

Schulen: Phase Grün, also: Unterricht und Betreuung werden wieder in vollem Umfang gewährleistet. Testpflicht (ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene), Maskenpflicht im Unterricht ab Klassen 7 und für alle im Schulgebäude 

Kindertagesstätten: Phase Grün, vollumfängliche Betreuung.  

 Einzelhandel: geöffnet

 Außengastronomie: geöffnet, Kontaktnachverfolgung erforderlich

Innengastronomie: geöffnet, Test (ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene) und Kontaktnachverfolgung erforderlich

 Hotels/Pensionen: geöffnet, Test (ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene) bei Anreise und Kontaktnachverfolgung erforderlich

 Campingplätze/Ferienwohnungen: geöffnet, Kontaktnachverfolgung erforderlich

 Fitnessstudio/Sauna: geöffnet, Test (ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene) und Kontaktnachverfolgung erforderlich

 Freibäder: geöffnet

Veranstaltungen im Freien: erlaubt, Erlaubnis der kommunalen Behörde nach Anmeldung zehn Werktage vorab erforderlich.

 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: erlaubt, Test (ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene), Kontaktnachverfolgung und Erlaubnis der kommunalen Behörde nach Anmeldung zehn Werktage vorab erforderlich

 Museen/Gedenkstätten: geöffnet, Kontaktnachverfolgung nötig

Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen (Theater, Konzerte, Kino): geöffnet, Test (ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren, vollständig Geimpfte und Genesene) und Kontaktnachverfolgung erforderlich

 Freizeitgestaltung in Außenbereichen/kommerzielle Sportangebote: geöffnet.

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