Olaf Amm hat auf dem Weg zu seinem Haus in der Alten Kirchgasse ein Problem. Weil die  Stadt Meiningen ihr Sicherheitskonzept überprüft und mit baulichen Hindernissen  ergänzt, steht dort künftig ein elektrisch versenkbarer Poller als Hindernis im Weg.  Der soll einen Terroranschlag  mit einem Auto auf dem Markt verhindern.
2016 kostete solch ein Attentat mit einem Lkw auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 13 Menschen das Leben, in Magdeburg gab es bei einem ähnlichen Terrorakt mit einem Pkw   Ende 2024 sechs Tote, Mitte Februar fuhr ein Attentäter mit einem Pkw in München zwei Menschen tot. Die Stadt Meiningen will ähnliches auf ihrem Markt verhindern.  Da steht  Olaf Amm auch voll an ihrer Seite. Doch warum die Kommune die Kosten der öffentlichen Sicherheit auf private Schultern verlagert, das versteht er nicht. Schließlich stünde in dem Anschreiben der Stadt auch wörtlich:  „Die Errichtung des elektronischen Pollers dient als Schutzmaßnahme aller Bürgerinnen und Bürger, welche sich in der Fußgängerzone der Meininger Innenstadt aufhalten.“ Nun soll Olaf Amm, genauso wie  die Anlieger zweier weiterer Grundstücke, 60 Euro für das Befahren der Fußgängerzone bezahlen und 20 für die Schlüsselkarte, die man benötigt, um den Poller in der Erde versinken zu lassen.
Es gehe ihm nicht um die 60 Euro, sondern darum, dass die Stadtverwaltung nicht vorab das Gespräch mit  Betroffenen gesucht habe, so Olaf Amm. In dem Fall  hätte sie sonst festgestellt, dass er nicht die Fußgängerzone befährt, denn die beginnt erst am Ende der Gasse. Auch  den Standort des Pollers sieht er als ungünstig gewählt, weil dieser   gleich  am Beginn der Gasse steht.
Auf Nachfrage  teilt  eine Sprecherin der Stadt Meiningen mit, dass am bisherigen Standort des Pollers im unterirdischen Bauraum zahlreiche Kabel verlegt sind. Das Errichten der Sperre sei deshalb an dieser Stelle  nicht möglich. Ob Olaf Amm und die anderen Anlieger wirklich eine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone  benötigen   und dafür 60 Euro jährlich zahlen müssen, könne  bei Bedarf in einem  Gespräch geklärt werden, informiert sie.
Die Stadt Schmalkalden erhebt, zum Vergleich, von Anwohnern ebenfalls Gebühren für das Befahren und Parken in der Fußgängerzone. Es gibt aber auch Berechtigte, die für die Fahrt zu ihrem Grundstück in der Innenstadt einen kostenlosen Zugang per Handy erhalten, um den Poller bedienen zu können. Wer von ihnen nur  einen Transponder nutzt, bezahlt für den eine Kaution.
Inzwischen hat auch Olaf Amm seine Schlüsselkarten im besten Einvernehmen in der Stadtverwaltung Meiningen abgeholt.