Die katholischen Bistümer in Deutschland setzen sich laut einer Umfrage der „Augsburger Allgemeinen“ derzeit keine Obergrenze bei Entschädigungszahlungen an Betroffene von Missbrauch. In einzelnen Diözesen werden vor hohen Zahlungen allerdings individuelle Gutachten erstellt, wie aus der Umfrage bei allen 27 Bistümern und Erzbistümern demnach hervorgeht.