Sexueller Missbrauch Katholische Bistümer: Keine Obergrenze bei Entschädigungen

Markus Brauer/

Soll die Höhe der Entschädigungen für Missbrauchsbetroffene gedeckelt werden? Ein Fall aus dem Bistum Augsburg sorgte zu Beginn des Jahres für Diskussionen. Wie die Bistümer dies derzeit handhaben.

 
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Der Augsburger Bischof Bertram Meier hatte zunächst eine Zahlung an einen Betroffenen sexueller Gewalt blockiert. Foto: dpa/Nicolas Armer

Die katholischen Bistümer in Deutschland setzen sich laut einer Umfrage der „Augsburger Allgemeinen“ derzeit keine Obergrenze bei Entschädigungszahlungen an Betroffene von Missbrauch. In einzelnen Diözesen werden vor hohen Zahlungen allerdings individuelle Gutachten erstellt, wie aus der Umfrage bei allen 27 Bistümern und Erzbistümern demnach hervorgeht.

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150 000 Euro als Entschädigung für Missbrauchsopfer

Der Augsburger Bischof Bertram Meier hatte zu Beginn des Jahres eine Debatte über die Entschädigungshöhe an Missbrauchsbetroffene angestoßen. Der Oberhirte der bayerischen Diözese hatte sich zunächst geweigert, einem von sexueller Gewalt Betroffenen 150 000 Euro Entschädigung zu zahlen, obwohl die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) ihm diese Summe zugesprochen hatte.

Das Bistum Augsburg zahlte zwar schließlich doch, forderte in einer entsprechenden Pressemitteilung aus dem Januar aber eine Debatte über das bisherige System der gezahlten Anerkennungsleistungen. Ein Bistumssprecher erklärte, ungeachtet der Zahlung sei das Verfahren aus Sicht der Diözese noch nicht abgeschlossen.

Keine Höchstgrenze für Anerkennungsleistungen

Das Bistum zahlte die Summe nach heftiger Kritik schließlich, betonte allerdings, dass die grundsätzliche Thematik der festgesetzten Leistungshöhen von der Deutschen Bischofskonferenz weiter diskutiert werden müsse.

Nun teilte das Augsburger Bistum mit: „Betraglich bestimmte Obergrenzen für Leistungen zur Anerkennung des Leids hat das Bistum Augsburg bislang nicht festgelegt.“ Es sei in jedem Einzelfall den Festlegungen der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen gefolgt. Derzeit gebe es auch keine konkreten Überlegungen, Höchstgrenzen für Anerkennungsleistungen zu bestimmen.

Ähnlich äußerte sich das Bistum Eichstätt. Die Bistümer Limburg und Trier teilten wiederum mit, in Einzelfällen könne es sein, dass zur Plausibilisierung Gutachten erbeten würden. „Wenn wir Zweifel an der Plausibilität haben oder diese verneinen, lassen wir das Ganze extern überprüfen»“, heißt es auch vom Bistum Regensburg.

Missbrauchsbeauftragte im Bistum Augsburg werfen hin

Ende April hatten zwei der drei Missbrauchsbeauftragten im Augsburger Bistum ihren Posten aufgegeben. „Noch immer wird versucht, Dinge auszusitzen. Auf der anderen Seite stehen Betroffene und ihr langes Leid“, schrieben die Diplom-Psychologen Angelika Hauser und Rupert Membarth an die Bistumsleitung. „Bilanzierend muss ich sagen: Uns wurde die Arbeit erschwert.“

Als die Missbrauchsbeauftragte des Bistums Osnabrück im vergangenen Jahr ihren Posten räumte, gab die dortige Diözese persönliche Gründe an. In Augsburg finden die beiden Missbrauchsbeauftragten deutliche Worte: So erklärte Angelika Hauser, sie habe keinen echten und entschlossenen Aufklärungswillen feststellen können.

In ihrer Arbeit sei sie bei der Bistumsleitung auf Misstrauen und Desinteresse gestoßen. „Ich habe den Glauben daran verloren, dass sich an den bestehenden Rahmenbedingungen etwas ändert,“ sagte die Psychologin.