Seuche zieht nach Süden Vogelgrippe hat Wartburgkreis erreicht

, aktualisiert am 30.10.2025 - 20:35 Uhr

Die Geflügelpest arbeitet sich durch Thüringen. Laut Gesundheitsministerium gibt es nun auch Fälle im Wartburgkreis. Wo schlägt die Seuche als nächstes zu?

Kraniche legen am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt in Nordthüringen eine Rast ein und sammeln sich für den Weiterflug in den warmen Süden. Hier wurden in den letzten Tagen mehrere Tausend Tiere gezählt. Nachdem am nur rund 30 Kilometer entfernten Stausee Kelbra zahlreichen verendete Tiere gefunden wurde, wurde H5N1 nachgewiesen. Foto: IMAGO/Funke Foto Services/Sascha Fromm

Nun hat es auch den Wartburgkreis erwischt. „In Thüringen sind die Landkreise Eichsfeld, Nordhausen, Kyffhäuser, Sömmerda, Unstrut-Hainich und nun aktuell der Wartburgkreis von Geflügelpestfällen bei Wildvögeln betroffen“, meldet das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie am Donnerstagnachmittag.

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Wo genau im Wartburgkreis konnte auf Nachfrage unserer Redaktion das Ministerium nicht mitteilen und verwies an das Landratsamt. Von dort hieß es am späten Abend: "Es liegen keine neuen Fälle im Wartburgkreis vor – es sind noch immer die bekannten drei Kraniche. Heute wurde zur Sicherheit vorab mündlich die Aufstellung der Großbetriebe Großenlupnitz, Oechsen, Rhönlandhof angeordnet. Sonst gibt es bislang keine über die 'normalen' Sicherheitsmaßnahmen hinausgehenden Einschränkungen." Um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt es also nicht, sondern um einen Wildvogel-Fund.

Die Wartburg ist der Namensgeber des Wartburgkreises. Das Landratsamt sitzt in Bad Salzungen. Foto: IMAGO/Pond5 Images/xAlice_Dx via imago-images.de

 „Derzeit wird weiterhin bei einer hohen Anzahl an Wildvögeln und Nutzgeflügel in ganz Deutschland das hochansteckende Geflügelpestvirus (HPAIV) H5N1 nachgewiesen“, berichtet Referatsleiterin Silke Wiesenthal aus dem Ministerium. So wurde seit dem 1. Oktober 2025 bundesweit in 37 Geflügel-haltenden Betrieben der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt, davon vier im Landkreis Greiz in Thüringen. Weiterhin wurde in rund 200 Fällen das HPAI-Virus bei Wildvögeln nachgewiesen, wobei dahinter eine wesentlich höhere Zahl an verendeten Tieren steht.

Betroffene Zuchtbetriebe in Nordthüringen

Im Landkreis Nordhausen wurde am Donnerstag der amtliche Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand mit rund 50 Gänsen und 50 Enten festgestellt. Die Tiere hatten in der Auslaufhaltung vor der Aufstallungsanordnung Kontakt mit einem Kranich, der das Virus so in die Haltung hineingebracht haben könnte.

Bei drei verendeten Gänsen konnte das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) Aviäres Influenza-Virus nachweisen. Das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt hat bereits jetzt alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, wie es aus dem Ministerium heißt.

Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) erklärte: „Dieser neue Verdachtsfall zeigt, wie wichtig die Einhaltung von Schutzmaßnahmen ist. Ich danke allen, die die Schutzmaßnahmen bereits gewissenhaft umsetzen, und appelliere an alle Geflügelhalterinnen und -halter, weiterhin aufmerksam und vorsorglich zu handeln.“

Das Thüringer Sozialministerium hat am 29. Oktober 2025 den Thüringer Bauernverband e. V., den Landesverband der Rassegeflügelzüchter Thüringens und den Geflügelwirtschaftsverband Thüringen e. V. umfassend zum aktuellen Stand der Geflügelpest in Deutschland und Thüringen sowie zu den ergriffenen Maßnahmen im Freistaat informiert. Das gemeinsame Hauptziel sei dabei weiterhin der Schutz vor einem Eintrag des Geflügelpestvirus in Geflügelhaltungen.

Thüringen erweitert Schutzmaßnahmen

Bislang erfolgten in Thüringen unter anderem die Anordnung der Stallpflicht in Risikogebieten und die Erhöhung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter. Diese Maßnahmen werden nun ergänzt durch Regelungen zu Geflügelausstellungen und die Beschränkung des Zukaufs von Hausgeflügel über Händler und Märkte. Durch diese Schutzmaßnahmen soll eine Infektionsgefahr bei Ausstellungen durch kranke Tiere weitestgehend vermieden werden.

Dazu gehören beispielsweise eine klinische Untersuchung von Tieren, die bei den Veranstaltungen ausgestellt werden, und eine Verpflichtung zur wildvogelsicheren Aufstallung der Tiere des Bestandes des Ausstellenden für mindestens 14 Tagen vor einer Ausstellung. Je nach Risikobewertung der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter können diese Maßnahmen weiter angepasst werden.

Zusätzlich wird auch durch die zuständigen Behörden geregelt, dass ein Zukauf von Hausgeflügel über Märkte oder Händler nur noch möglich ist, wenn die Tiere klinisch gesund sind und im Falle von Wassergeflügel zusätzlich ein negatives Untersuchungsergebnis auf das HPAI-Virus vorweisen können.