Seniorenbeirat schlägt Alarm Eisige Wege gefährden Gesundheit

Der Seniorenbeirat der Stadt Suhl hat sich an „Freies Wort“ gewandt: Grundstückseigentümer würden nicht immer ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Das belaste vor allem Senioren. Ein Blick in die Straßenreinigungssatzung verdeutlicht die Pflichten.

 
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Bei winterlichen Verhältnissen ist zuletzt nicht jeder Grundstückseigentümer seiner Räum- und Streupflicht nachgekommen, beklagt der Seniorenbeirat. Foto: picture alliance / dpa/Paul Zinken

„In den vergangenen Wochen gab es Hinweise von Senioren, wonach Grundstückseigentümer und Hausbesitzer in der Stadt Suhl bei winterlichen Verhältnissen nicht ihrer Räum- und Streupflicht nachgekommen sind.“ Mit diesen Worten beginnt ein Hilferuf des Suhler Seniorenbeirates an „Freies Wort“. Gerade ältere Bürger, insbesondere wenn diese noch in ihrer Gehfähigkeit eingeschränkt sind, würden einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt, wenn sie auf Gehwegen Glatteis oder Schnee vorfinden, macht Seniorenbeiratsmitglied Wolfgang Müller deutlich.

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Der Seniorenbeirat verweist deshalb auf die entsprechende Streu- und Räumpflicht, welche die Stadt Suhl für Grundstückseigentümer und Hausbesitzer in einer Satzung geregelt hat. „Sollte es durch Missachtung der Streu- und Räumpflicht zu Verletzungen eines Fußgängers kommen, wäre durch diesen zu prüfen, ob er Schadensersatzansprüche, gegebenenfalls Schmerzensgeld, als zivilrechtlichen Anspruch gegen den Grundstückseigentümer oder Hausbesitzer geltend machen kann“, empfiehlt Müller Betroffenen. Zur Durchsetzung derartiger Ansprüche sei es wichtig, nach einem Unfall Namen und Anschriften von Zeugen zu erfassen und wenn möglich, auch Fotos mit dem Handy von der Unfallstelle zu machen.

Eigentum verpflichtet

Im Büro des Oberbürgermeisters sind in diesem Winter noch keine Beschwerden von Bürgern wegen nicht eingehaltener Räumpflicht eingegangen. Gleichwohl bekräftig Steven Bickel, Leiter des OB-Büros in einem Gespräch mit der Redaktion: „Eigentum verpflichtet. Wer ein Grundstück mit einem öffentlichen Bürgersteig hat, der muss auch räumen.“ Er verweist auf die Satzung der Stadt Suhl über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und über die Sicherung der Gehwege im Winter (Straßenreinigungssatzung) in der Fassung vom 24. Mai 2024. In den Paragrafen 9 und 10 fänden sich die entsprechenden Regelungen. Einige Auszüge:

Winterdienst umfasst die Beseitigung von Schnee und Schnee-/Eisglätte auf dem Gehweg. Die Beseitigung beinhaltet das Räumen und Streuen .... Bei einseitig vorhandenem Gehweg wechselt die Winterdienstpflicht auf dem Gehweg je Winterdienstzeitraum. (Paragraf 9).

Soweit möglich, sind vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um einer Glättebildung entgegenzuwirken. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Schnee- und Eisglätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Schnee- und Eisglätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und Schnee- und Eisglätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen (Paragraf 10).