Von welchen IGeL wird abgeraten?
Neben dem Ultraschall zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter wird auch die sogenannte Durchblutungsfördernde Infusionstherapie beim Hörsturz vom IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund als „negativ“ bewertet: Studien haben gezeigt, dass die Patienten nach der Behandlung nicht besser hören als die Kontrollgruppe. Zudem können die eingesetzten Mittel aber Nebenwirkungen haben. Auch gibt es rund 20 weitere Selbstzahlerleistungen, die als tendenziell negativ bewertet werden – etwa die Augenspiegelung mit Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung, EKG zur Früherkennung einer koronaren Herzerkrankung, MRT zur Früherkennung bei Alzheimer oder der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs.
Warum werden schädliche IGeL überhaupt angeboten?
Das kann sich auch Michaela Eikermann, Bereichsleiterin Evidenzbasierte Medizin beim MDB, nicht erklären: „Es ist sehr schwer, einen Zugang zu den Ärztinnen und Ärzten zu erhalten, die ein solches Screening anbieten.“ Ihrer Erfahrung nach werde auch von den Medizinern der Nutzen des Screenings überschätzt und der Schaden für geringer erachtet als er tatsächlich ist. „In ihrer Praxis sehen sie oft, dass das, was sie tun, Erfolg hat. Das ist aber noch lange kein Beweis für den Nutzen einer Methode, sondern nur ein subjektiver Eindruck.“ Auch spiele häufig die Erwartung von Patientinnen eine Rolle, alles im Kampf gegen Krebs getan zu haben und die Annahme, dass Screening die krankheitsspezifische Mortalität senken kann.
Wie verhalten sich Patienten richtig?
„IGeL sind niemals dringend“, warnen sowohl die Verbraucherzentralen als auch der MDB. Daher sollten sich Patienten erst einmal umfassend über die geplante Gesundheitsleistung informieren. Vor allem die Konsequenzen falscher oder unnötiger Befunde – weitere Untersuchungen bis hin zu Operationen – sind nicht zu unterschätzen und können belastend sein. In erster Linie sollte dies über den behandelnden Arzt geschehen, der aufklären sollte, wie groß der zusätzliche Nutzen gegenüber der Kassenleistung ist.