Am 1. November 2024 ist das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag – das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, kurz SBGG – in Kraft getreten. Es hat das bisher und seit 1980 geltende Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen, auch als Transsexuellengesetz bekannt, aufgehoben und soll es trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen einfacher machen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Wie sich die Gesetzesänderung im Landkreis Sonneberg ausgewirkt hat? Ob die Standesämter eine Flut von Anträgen zu verzeichnen haben?
Selbstbestimmung in Sonneberg Eine kleine Tendenz zum männlichen Geschlecht
Madlen Pfeifer 04.11.2025 - 15:00 Uhr