„Das kann eine Gesundheitsleistung sein wie die Anschaffung eines Hörgeräts oder einer Brille, ein neuer Kühlschrank oder auch ein E-Bike“, sagt der Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Peter Wurschi. Ihm zufolge sind mittlerweile 122 Anträge eingegangen, 19 wurden bislang bewilligt. Der Fonds ist mit einer Million Euro ausgestattet. Anspruch haben aber nur aktuell in Thüringen wohnende Personen, nicht solche, die zu DDR-Zeiten hier lebten und nun in einem anderen Bundesland zu Hause sind. Voraussetzung ist eine wirtschaftliche und soziale Notlage. Da 43 Prozent der Thüringer SED-Opfer ein monatliches Nettoeinkommen von höchstens 1000 Euro haben, wie in einer Studie gerade festgestellt wurde, dürfte dieses Kriterium bei vielen erfüllt sein. Als weitere Voraussetzung gilt: Eine gefühlte Benachteiligung zu DDR-Zeiten reicht nicht aus, vielmehr muss von eine rechtskräftige Rehabilitierung vorliegen.