Der Fonds hat einen sperrigen Namen, was nichts daran ändert, dass er Gutes bewirken kann. Der im vorigen Jahr vom Landtag beschlossene „Härtefallfonds für die Gewährung von Unterstützungsleistungen an die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen Verfolgte sowie an Opfer des DDR-Zwangsdopings“ soll Belastungen ausgleichen, die Betroffene angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten derzeit zu tragen haben. Ein Zuschuss für Anschaffungen von bis zu 5000 Euro wird gewährt.