Coburg - Will eine Frau eine Schwangerschaft straffrei abbrechen und kann dafür weder medizinische oder kriminologische Gründe glaubhaft machen, muss sie vor dem Eingriff nachweisen, dass sie sich einer Beratung unterzogen hat. Das geschieht über einen Schein, den außer Ärzten mit einer entsprechenden Berechtigung nur staatlich anerkannte Beratungsstellen ausstellen dürfen. An diesen „Schwangerschaftskonfliktberatungen“ führt für betroffene Frauen also kein Weg dabei.