Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung hat jetzt eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen erlassen, wonach Vögel als Haustiere in definierten Risikogebieten nur noch im Stall oder innerhalb einer dichten Voliere gehalten werden dürfen. Zum Risikogebiet gehören Geflügelhalter in den Anrainergemeinden der Werra, also alle Orte zwischen Breitungen und Leutersdorf. Stallpflicht gilt zudem in Orten mit größeren Geflügelhaltungen. „Uns ist bewusst, dass eine Anordnung zur Aufstallung stets eine große Belastung für die Tiere darstellt, insbesondere für Wassergeflügel“, macht der Fachdienstleiter der Veterinärbehörde, Dr. David Sporn, deutlich. „Dennoch müssen wir verhindern, dass Bestände erkranken und dann getötet werden müssen.“