Schutz vor Vogelgrippe Stallpflicht für Geflügel

Noch ist kein Fall der hochgefährlichen Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, in Schmalkalden-Meiningen aufgetreten. Vorsorglich trifft das Veterinäramt aber Maßnahmen.

In Orten entlang der Werra zwischen Breitungen und Leutersdorf muss Geflügel jetzt im Stall bleiben. Die Veterinärbehörde im Landkreis Schmalkalden-Meiningen verhängte darüber hinaus noch weitere Maßnahmen. Foto: picture alliance/dpa

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung hat jetzt eine Allgemeinverfügung für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen erlassen, wonach Vögel als Haustiere in definierten Risikogebieten nur noch im Stall oder innerhalb einer dichten Voliere gehalten werden dürfen. Zum Risikogebiet gehören Geflügelhalter in den Anrainergemeinden der Werra, also alle Orte zwischen Breitungen und Leutersdorf. Stallpflicht gilt zudem in Orten mit größeren Geflügelhaltungen. „Uns ist bewusst, dass eine Anordnung zur Aufstallung stets eine große Belastung für die Tiere darstellt, insbesondere für Wassergeflügel“, macht der Fachdienstleiter der Veterinärbehörde, Dr. David Sporn, deutlich. „Dennoch müssen wir verhindern, dass Bestände erkranken und dann getötet werden müssen.“

Nach der Werbung weiterlesen

Behörde kündigt verstärkte Kontrollen an

Weitere Anordnungen gelten für alle Geflügelhalter des gesamten Landkreises. So dürfen insbesondere Fließgewässer nicht als Auslauf für Wassergeflügel genutzt werden, Futterstellen müssen sich stets im Inneren von Ställen befinden und es sind Maßnahmen zur Biosicherheit zu ergreifen. Dazu gehören die Stiefeldesinfektion und das Waschen der Hände vor Betreten des Stalles.

Wenn Auffälligkeiten wie verminderte Legeleistung, kranke Tiere oder Todesfälle beobachtet werden, ist sofort ein Tierarzt oder die Veterinärbehörde zu informieren. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kündigte verstärkte Kontrollen in der nächsten Zeit durch seine Mitarbeiter an, um die vorgeschriebenen Auflagen zu überprüfen.

Jede Geflügelhaltung ist bei der Veterinärbehörde anzumelden („ab dem ersten Huhn“), dies galt übrigens schon immer. Wer dies versäumt hat, sollte die Meldung umgehend nachholen. „Wir möchten dringend dazu aufrufen, die Situation ernst zu nehmen und die Anordnungen umzusetzen“, macht Dr. Sporn deutlich. „Es geht darum, unsere Bestände zu schützen und Tötungsanordnungen zu vermeiden“. Die Veterinärbehörde weist darauf hin, dass die Lage derzeit sehr dynamisch ist und weitere Fälle trotz Schutzmaßnahmen möglich sind. Es könnte also zu weiteren Verschärfungen der Anordnungen kommen.

Noch ist kein Fall der hochgefährlichen „Vogelgrippe“, auch als „Geflügelpest“ bekannt, in Schmalkalden-Meiningen aufgetreten. In anderen Gebieten jedoch wurde das hochansteckende HPAI-Virus bereits bei einer Vielzahl von Vögeln nachgewiesen. Betroffen waren beispielsweise Wildvögel im Kyffhäuserkreis, auf dem Stausee Kelbra oder im benachbarten Bayern. Im Thüringer Landkreis Greiz sind bereits zwei Hausgeflügelbestände infiziert worden, hier mussten alle Tiere getötet werden. Bei diesen Fällen musste davon ausgegangen werden, dass eine Infektion über Wildvögel vorausgegangen war.

Für Menschen ungefährlich

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine bekämpfungspflichtige Tierseuche. Der Erreger ist für den Menschen ungefährlich, führt bei gehaltenem Geflügel jedoch zu schwerer Krankheit und zum Tod. Wildvögel sind hingegen häufig mit dem Virus infiziert und scheiden es auch aus, jedoch zeigen die Wildvögel häufig keine sichtbaren Krankheitsanzeichen. Aufgrund des derzeitigen vermehrten Auftretens von Geflügelpestfällen ist also davon auszugehen, dass das Geflügelpestvirus in der Wildvogelpopulation zirkuliert und durch Wildvögel ausgeschieden wird.

Falls ein Hausgeflügelbestand mit dem Geflügelpestvirus infiziert werden sollte, ist eine Keulung des gesamten Betriebes vorgeschrieben. Ein solcher Fall trat iim Landkreis Schmalkalden-Meiningen zuletzt im Jahr 2023 auf.

Kontakt zur Veterinärbehörde für Meldungen von Tierbeständen oder zur weiteren Informationen: Telefon (03693) 485 81 39, E-Mail: vet.amt@lra-sm.de

Die Allgemeinverfügung steht zum Download bereit unter: www.lra-sm.de/vogelgrippe-bedroht-gefluegelbestaende-veterinaeramt-trifft-massnahmen/