Corona-Infektion Nachweislich Genesene brauchen nur eine Impfung

Für Covid-19-Genesene, die vor Ablauf von sechs Monaten nach der Infektion geimpft werden, reicht die Erstimpfung zum Erreichen des vollen Schutzes. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) bestätigt. Nur der Schutz-Nachweis kann aktuell noch nicht digital erfolgen. Foto: dpa/Matthias Bein

Von Covid-19-Genesene benötigen nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung in der Regel nur eine Impfung. Nur der Nachweis ihres vollen Schutzstatus ist noch nicht digital möglich.

 
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Meiningen - Wer eine Covid-19-Infektion durchgemacht hat wird aktuell mit vielen Fragen konfrontiert, auf die es nicht immer schon eine sichere Antwort gibt. Dazu zählt die, ob man als Genesener durch eine oder zwei Impfungen den vollen Schutz erhält.

Auf Nachfrage von Meininger Tageblatt erklärt Luisa Ihle, Leiterin Stabsstelle Kommunikation/Politik, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen (KVT), dass bei Genesenen der „vollständige Impfschutz“ nach bereits einer Impfung vorliegt. Im Gegensatz zu den bereits zweifach geimpften Personen gibt es aktuell jedoch noch keine Möglichkeit, diesen Schutz digital nachzuweisen.

„Ihren vollständigen Impfstatus können Sie bis zur Umsetzung einer digitalen Lösung weiterhin durch Ihren Impfausweis und einen ärztlichen Nachweis über eine Genesung zu einem bestimmten Zeitpunkt in Form des positiven PCR-Ergebnisses plus Hinzurechnung von sechs Monaten oder des damaligen Quarantänebescheides nachweisen“, macht Luisa Ihle deutlich.

Aus dieser Antwort kann man allerdings auch herauslesen, dass Genesene, die erst nach Ablauf der sechs Monate geimpft werden, aktuell den vollen Schutz nicht bescheinigt bekommen. Sie benötigen eine Zweitimpfung. Auch können Genesene aktuell über das Thüringer Impfportal nicht nur einen Termin buchen. Der zweite wird automatisch vergeben und muss später zurückgegeben werden. Wer sich vom Hausarzt impfen lässt, kann dies jedoch von Anfang an klären. rwm

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