Kinder, die eine Schule oder einen Kindertagesstätte besuchen, müssen seit dem 1. März 2020 gegen Masern geimpft sein, so sieht es das Gesetz vor. Bei den Schuleingangsuntersuchungen im Landkreis Hildburghausen sind jedoch Unregelmäßigkeiten bei den Nachweisen zur Schutzimpfung gegen diese sehr ansteckende Viruserkrankung aufgetreten. „Es betrifft aber nicht viele“, sagte Cordula Schlemmer, seit Jahresbeginn Amtsärztin, zu den vermutlich gefälschten Attesten, auf Nachfrage unserer Redaktion, ohne eine genaue Zahl zu nennen. Bei diesen Fällen handele es sich nicht um Eintragungen in den Impfausweisen, sondern um andere, zweifelhafte Nachweisdokumente: vermeintliche ärztliche Bescheinigungen, dass eine Impfung erfolgt ist oder Atteste, dass keine Impfung möglich war oder immer noch unmöglich ist. Fehlende Stempel und Unterschriften beziehungsweise handschriftliche Bestätigungen weisen nach Schlemmers Angaben auf eine Manipulation hin. Bereits in den vergangenen Jahren habe es vermehrt „Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit“ vorgelegter Nachweise gegeben. Die Quote zwei- und mehrfach gegen Masern geimpfter Kinder zur Schuleingangsuntersuchung im Landkreis ist allerdings seit Einführung der Pflicht gestiegen von 90,4 Prozent (2019) auf 98 Prozent (2023).