Schulen und Kindergärten Landkreis Hildburghausen schrammt nur knapp an der Schließung vorbei

Rolf Dieter Lorenz und
 Foto: Uli Deck/dpa

Alle Schulen und Kindergärten im Landkreis Hildburghausen bleiben auch in der kommenden Woche vorerst geöffnet. Der Inzidenzwert lag am Freitag mit 158 knapp unter dem neuen Schwellenwert 165.

 
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Hildburghausen/Schleusingen - Wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, werden Schulen und Kindergärten ab dem nachfolgenden, übernächsten Tag wieder geschlossen. Das haben Bundestag und Bundesrat in ihrer „Corona-Notbremse“ beschlossen. Ausgenommen von dieser Regelung sind alle vierten Klassen, alle Abschlussklassen sowie die Förderschulen. Ansonsten gilt weiterhin, dass im Falle einer Schulschließung eine entsprechende Notbetreuung eingerichtet wird.

„Ich verstehe, dass man mit dem Bundesgesetz einen Flickenteppich beseitigen wollte, aber gerade bei Schulen und Kindergärten hätte ich mir regionale Lösungen gewünscht“, sagt Hildburghausens Vizelandrat Dirk Lindner.

Er hätte es begrüßt, wenn es bei dem bisherigen Schwellenwert von 200 geblieben oder wenn Landkreisen und kreisfreien Städten zumindest ein kleiner Ermessensspielraum bei dem neuen Schwellenwert eingeräumt worden wäre. Die vergangenen Wochen hätten in Hildburghausen gezeigt, dass Schulen keine Infektionstreiber gewesen sind. „Käme es anderswo zu einem Infektionsausbruch, etwa in einem Betrieb, dann kann die Inzidenz schnell wieder über 165 steigen und wir müssen Schulen und Kindergärten wieder schließen, obwohl diese damit gar nichts zu tun hätten“, sagt Lindner.

Wesentlich strengere Regeln als bisher schreibt das neue Infektionsschutzgesetz unabhängig von dem Schwellen-Inzidenzwert für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung in den Schulen vor. Für alle Schulpflichtigen, das gesamte Lehrerkollegium sowie für das sonstige Schulpersonal wurde eine indirekte Testpflicht eingeführt.

Wer die Antigen-Schnell- und Selbsttests nicht absolviert, die an zwei Tagen der Woche in jeder Schule angeboten werden, darf nicht mehr am Präsenzunterricht, am Schulbetrieb und an der Notbetreuung teilnehmen. Anstelle einer Testteilnahme in der Schule kann an den jeweiligen Testtagen auch eine ärztliche Bescheinigung oder ein Nachweis über einen externen Corona-Schnelltest vorgelegt werden. Dieser darf allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Wer keine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt, muss zu Hause mit Distanz- oder Videounterricht lernen.

Diese indirekte „Testpflicht“ ist nach Angaben des Bildungsministeriums jedoch nicht mit einem Testzwang gleichzusetzen. Es handelt sich juristisch gesehen um eine Testobliegenheit. Die Tests bleiben weiterhin freiwillig. Sie sind aber Voraussetzung dafür, um am Unterricht in der Schule teilnehmen zu dürfen. Die Tests seien ab kommenden Montag für den Präsenzunterricht verpflichtend, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Pressemitteilung des Bildungsministeriums.

Wie hoch nach den bisherigen Erfahrungen die durchschnittliche Testquote bei Schulpflichtigen, Lehrerkollegien und sonstigem Schulpersonal ist, könne nicht exakt erhoben werden, sagt Ministeriumssprecher Felix Knothe auf Nachfrage unserer Redaktion. In der Woche vom 12. bis 16. April hätten aber mehr als 160 000 Schulpflichtige und fast 27 000 Pädagogen an den freiwilligen Selbsttests teilgenommen. „Das Testsystem an Thüringens Schulen nimmt Fahrt auf“, so Knote in seiner Pressemitteilung. Es gebe eine hohe Test- und Impfbereitschaft bei Lehrern sowie auch eine hohe Testbereitschaft bei Schulpflichtigen.

Die Test-Kits würden stark nachgefragt, sodass es schon zu Lieferproblemen komme. Aktuell würden die Schulen mit 650 000 Schnelltests zur Überbrückung möglicher Engpässe beliefert, die am Montag oder Dienstag an den Schulen eintreffen sollen. Diese Überbrückungsreserve bestehe aus neuen Tests, vor allem aus Spucktest, die für eine Übergangszeit vor allem an bestimmten Grundschulen zur Anwendung kommen sollen, wenn die Versorgung mit regulären Testkits nicht gewährleistet ist. Der Lollitest bleibe an den Grundschulen Standardtest. Das Land habe weitere drei Millionen Testkits davon für die kommenden Wochen bestellt.

Nach Angaben von Vizelandrat Dirk Lindner kommen an den Schulen im Landkreis Hildburghausen aber leicht handhabbare, sogenannte „Popeltests“ zum Einsatz.

Um Tests geht es auch in den Kindergärten, zum Beispiel in Schleusingen. Bürgermeister André Henneberg trägt die Regeln des neuen Infektionsschutzgesetzes mit Fassung. Ganz unaufgeregt sagt er: „Wir sind Leid gewohnt, haben im vergangenen Jahr unsere Kindergärten immer wieder geschlossen und geöffnet. Mittlerweile sind wir routiniert.“ Diesmal, so Henneberg weiter, gebe es sogar einen Vorteil: Die Kommunen und damit auch die Eltern wissen wenigstens rechtzeitig Bescheid. Jeder könne sich mit Vorlauf darauf einstellen, was passieren wird, steige die Inzidenzzahl, die am Freitag im Landkreis Hildburghausen bei 158 lag, wieder an.

Die Kindergärten werden dann von Gelb auf Rot schalten. Und das bedeutet: Notbetreuung. „Die bieten wir selbstverständlich an“, sagt Henneberg, der in engem Kontakt mit den vier Schleusinger Kitas steht – dem „Spatzennest“ Hinternah, den „Schleuseknirpsen“ in Schleusingen, den „Grashüpfern“ in Erlau und den „Vessertalwichteln“ in Breitenbach. Und auch mit den Eltern halte er engen Kontakt. „Die Elternbriefe, in denen wir die derzeitige Situation schildern, sind am Freitagmorgen rausgegangen.“ In ihnen informiert Henneberg unter anderem über die Teststrategie in den städtischen Kitas.

Ab Montag, 3. Mai, wird jede Kita der Stadt Schleusingen zweimal wöchentlich Corona-Tests anbieten. Dabei handelt es sich auch um die sogenannten „Popeltests“. Rund 420 Kinder werden in den Schleusinger Kitas betreut – 725 Tests sind am gestrigen Freitag aus dem Landratsamt in Hildburghausen abgeholt worden. 10 000 Tests hat der Landkreis bestellt, bestätigt Vizelandrat Dirk Lindner. Als Sammelorder. „Wir haben uns mit den Bürgermeistern und VG-Vorsitzendenden auf eine gemeinsame Bestellung verständigt. So sichern wir nicht nur die Einheitlichkeit der Tests, sondern nehmen den Städten und Gemeinden auch die Sorge der Vorfinanzierung ab“, erklärt Landrat Thomas Müller. Sein Stellvertreter hat weitere Zahlen parat: „1845 Kinder über drei Jahre besuchen die Kitas im Kreis, dazu kommen 479 Mitarbeiter, die jeweils zweimal wöchentlich ein Testangebot bekommen.“ Das sei verpflichtend. Wie und wann getestet wird, das werde jedoch in der jeweiligen Kita entschieden. Kein Kind wird allein gelassen, kein Elternteil gezwungen, sein Kind testen zu lassen, denn die Tests sind freiwillig. „Der Rechtsanspruch besteht, auch wenn ein Kind nicht getestet wird“, sagt Lindner deutlich. Dennoch appelliert der Vizelandrat genau wie Schleusingens Bürgermeister an alle Eltern, von den kostenfreien Tests Gebrauch zu machen. „Testen gibt Sicherheit – und hilft dabei, die Kitas offenzuhalten, keine Gruppen schließen und in Quarantäne schicken zu müssen.“

Zwei Schleusinger Einrichtungen haben das Schließ-Szenario bereits hinter sich: die „Schleuseknirpse“ und die „Vessertalwichtel“. Letztere dürfen seit Montag wieder in ihren Kindergarten. Am Wiederöffnungstag hatte die Stadt selbstfinanzierte Tests für alle angeboten. 32 der 51 Kinder wurden getestet – dazu neun Erzieher. Weitere drei Erlauer Kinder nutzten die Chance, sich testen zu lassen – und mit ihnen zwei Erzieher der Einrichtung. „Alle Tests waren negativ“, freut sich Henneberg.

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