„Wer fragt eigentlich noch nach dem Bürgerwohl? Fast jeden Tag ereilen neue Hiobsbotschaften die Menschen. Im Falle der Suhler Herzschrittmacherpatienten ist zwar nur ein relativ kleiner Teil der Bevölkerung betroffen. Aber es ist kein Einzelfall“, beklagen Ingrid Ehrhardt und Bernhard Hofmeier, Fraktionsvorstand der Freien Wähler und Bündnis 90/Die Grünen im Suhler Stadtrat. Fakt ist: Eine Suhler Klinikärztin darf ihre Herzschrittmacher-Patienten nicht mehr betreuen, weil es die Bedarfsplanungsrichtlinie, ersonnen von einem Bundesausschuss, nicht mehr hergibt. Bislang durfte die qualifizierte und erfahrene Oberärztin das tun, weil es in der ärztlichen Planungsregion Südwestthüringen, zu der Suhl gehört, nicht ausreichend ambulant tätige Kardiologen gab. Deshalb war der Ärztin und dem SRH-Klinikum ausnahmsweise die Betreuung der Patienten gestattet. „Für viele Suhler und Bürger aus umliegenden Städten und Dörfern ein großes Glück. Ärztin und SRH-Klinikum sind gut und sogar mit dem ÖPNV zu erreichen. Nun aber Situationsänderung: In Meiningen und Schmalkalden haben sich ambulant tätige Spezialisten niedergelassen und ihnen steht laut Bedarfsplanungsrichtlinie des Bundes die Betreuung der Herzschrittmacher-Patienten zu. Also Ärzte-Anzahl erfüllt – im Planungsgebiet gibt es nunmehr genug ambulant tätige Kardiologen, sagt nachfolgend ebenso die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen. Doch die Zahl ist lediglich eine Zahl, eine Durchschnittszahl“, so Ehrhardt und Hofmeier. Sie berücksichtige in keiner Weise die Bevölkerungsdichte. Diese sei in Suhl-Zella-Mehlis-Oberhof natürlich ganz anders als in Meiningen oder Schmalkalden. Die Konsequenz sei , dass nun sehr viele Patienten aus dicht besiedeltem Gebiet nach Meiningen oder Schmalkalden fahren müssen.