Schmiedefeld/Gehlberg Für Schmiedefelder und Gehlberger ändert sich ab Januar einiges

Umtragungen auf dem Ausweis, Neuausstellungen von Bescheiden, Gastschulanträge, Müllentsorgung - durch die Fusion der "Kreiswechsler" Schmiedefeld und Gehlberg mit der Stadt Suhl gibt es für die Bewohner einige Veränderungen.

 
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Meldebehörde/Erreichbarkeit : Seit dem 13. Dezember steht fest, dass zum 1. Januar 2019 die Gemeinden Schmiedefeld und Gehlberg in die Stadt Suhl eingegliedert werden. Dazu müssen Anfang Januar die bisher separat geführten Personalausweis-, Pass- und Melderegister der Stadt Suhl und der künftigen Ortsteile Schmiedefeld und Gehlberg zusammengeführt werden. Dieser Prozess wird zeitaufwendig. Dies wird laut Stadtverwaltung Suhl zur Folge haben, dass die Meldebehörde in Suhl sowie die künftigen Außenstellen in Schmiedefeld und in Gehlberg vom 2. bis zum 11. Januar geschlossen bleiben. In diesem Zeitraum ist es aus technischen Gründen nicht möglich, Ausweise, Pässe, Kinderreisepässe zu beantragen, Wohnsitzänderungen vorzunehmen, Führungszeugnisse und Gewerberegisterauszüge zu beantragen, Meldebescheinigungen auszustellen, Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen, Untersuchungsberechtigungsscheine für Minderjährige auszuhändigen.

In dringen den Fällen können aber bereits fertig gestellte Dokumente abgeholt werden. Auch Bewohnerparkausweise und Behindertenparkausweise können unter Vorlage der notwendigen Unterlagen ausgestellt werden. Diese Ausnahmefälle sollten nach Möglichkeit vorab telefonisch abgestimmt werden unter 03681/742301, 742783, 742785, 742786.

Personalausweis: Alle Einwohner der neuen Ortsteile müssen ihren Personalausweis ändern lassen. Der Ausweis wird mit einem neuen Adressaufkleber versehen (kostenfrei) und ggf. der elektronische Chip überschrieben. Die Adressänderung des Ausweises kann auch in den Außenstellen in Schmiedefeld und Gehlberg vorgenommen werden. Diese Änderung wird aus technischen Gründen erst ab 14. Januar in der Meldebehörde Suhl oder den Außenstellen möglich sein, heißt es von der Stadt Suhl.

Reisepass : Im Reisepass ist die Umschreibung der Wohnortangabe nicht gesetzlich erforderlich.

Fahrzeugschein: Fahrzeughalter sind angehalten, bis spätestens 31. Dezember 2019 eine "Berichtigung" der Halterdaten (Neuausstellung Fahrzeugschein) vornehmen zu lassen. Wichtig: Die Änderung des Fahrzeugscheins ist nur in der Zulassungsbehörde in Suhl, Neues Rathaus, Friedrich-König-Straße 42, möglich. Sie setzt die Vorlage des geänderten Personalausweises voraus (ab 14. Januar in der Meldebehörde möglich). Das Mitbringen des Fahrzeugbriefes ist nicht erforderlich.

Mit Blick au f die zu erwartenden Straßenumbenennungen wird Einwohnern folgender Straßen empfohlen, die Änderung des Fahrzeugscheins erst in der zweiten Jahreshälfte 2019 zu beantragen: in Schmiedefeld - Ahornweg, Bahnhofstraße, Ilmenauer Straße, Kirchstraße, Schleusinger Straße, Schulstraße, Waldstraße, Suhler Straße;

in Gehlberg - Am Bahnhof, Am Brand, Am Sportplatz, Hauptstraße, Bergstraße, Waldstraße.

Bei der Änderung d er KfZ-Papiere gilt der "jeweilige Gebührentatbestand". Die Kosten variieren.

Führerschein: I m Zusammenhang mit der Gebietsänderung muss im Führerschein keine Änderung veranlasst werden.

Steuern: Die Stadt Suhl bittet die Bürgerinnen und Bürger, vorerst für das Jahr 2019 keine Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer zu zahlen. Es werden von der Kämmerei der Stadt Suhl neue Steuerbescheide nach den bisher geltenden Hebesätzen der Gemeinde Schmiedefeld am Rennsteig erstellt. Die neuen Bescheide für alle Steuerarten sollen voraussichtlich im Laufe des ersten Quartals 2019 versendet werden. Bisher erteilte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit. Bei erteilten Daueraufträgen bittet die Stadt Suhl, die Bankverbindung, die mit den neuen Steuerbescheiden bekannt gegeben wird, zu beachten. Bei Fragen erreichen Bürger die für die Steuererhebung zuständigen Mitarbeiter in der Kämmerei der Stadtverwaltung Suhl telefonisch sowie persönlich während der Sprechzeiten. In Schmiedefeld steht weiterhin in der Gemeinde (Suhler Straße 4), aber auch telefonisch u.a. Sylvia Hamatschek bei Fragen unter 036782/68324 zur Verfügung.

Straßenumbenennungen : Nach der Beschlussfassung durch die Ortsteilräte und den Stadtrat werden einige Straßennamen geändert. Voraussichtlich soll dies im ersten Quartal 2019 geschehen. Über Details wird informiert.

Gastschulanträge: Im laufenden Schuljahr müssen Kinder aus Stützerbach und Frauenwald für den Besuch der Regelschule Schmiedefeld keinen Gastschulantrag stellen. Laut Stadtverwaltung Suhl wird empfohlen, dass Kinder, die neu (etwa ab Klasse 5) in die Schule kommen und aus beispielsweise Frauenwald oder Stützerbach stammen, einen Gastschulantrag für das kommende Schuljahr stellen. Für das kommende Schuljahr ist außerdem die mögliche Anpassung der Schulnetzplanung des Ilm-Kreises abzuwarten.

Kindergartengebühren:

An den Kita-Gebühren ändert sich bei Eingliederung der beiden Gemeinden in die Stadt Suhl nichts.

Müllentsorgung: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass die Ilmenauer Umweltdienst GmbH ab 1. Januar 2019 die Abfallentsorgung in Gehlberg und Schmiedefeld weiterführt. Dies ist im § 46 des Neugliederungsgesetzes geregelt: "In Gemeindegebieten, die nach diesem Gesetz aus einem Landkreis ausgegliedert und in einen anderen Landkreis oder kreisfreie Stadt eingegliedert werden, gilt das Kreisrecht des abgebenden Landkreises als Recht des aufnehmenden Landkreises oder der aufnehmenden kreisfreien Stadt fort, bis es wirksam durch den aufnehmenden Landkreis oder der aufnehmenden kreisfreien Stadt ersetzt wird …"

Verwaltungsstellen: Es wird in beiden Orten eine Verwaltungsstelle geben.

Die Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Ortsteile gelten voraussichtlich ab 14. Januar 2019:

Schmiedefeld : Montag: 9 bis 12 Uhr, Dienstag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 15.30 Uhr, Donnerstag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr (Einwohnermeldeamt-Tag);

Gehlberg : Dienstag: 9 bis 12 Uhr, 13 bis 18 Uhr (Einwohnermeldeamt-Tag), Donnerstag: 9 bis 12, 13 bis 15.30 Uhr.

Selbstverständlich können Bürger in Schmiedefeld auch in der Zeit vom 2. bis 11. Januar 2019 die Verwaltungsstelle telefonisch erreichen oder persönlich aufsuchen, um z.B. Müllsäcke zu holen, Zahlungen zu erledigen oder Fragen zu stellen. Ob jene in Gehlberg in dieser Zeit besetzt ist, war am Mittwoch noch unklar. Schmiedefeld ist im Zweifel Anlaufstelle für beide Orte.

Für die dritte Kalenderwoche 2019 ist die Eröffnung der Außenstellen der Meldebehörde in beiden Verwaltungsstellen mit folgenden Sprechzeiten geplant: Schmiedefeld jeweils Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr; Gehlberg jeweils Dienstag : 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr.

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