• Körpernahe Dienstleistungen: alle körpernahen Dienstleistung wieder möglich (mit negativem Test, vollständiger Impfung oder Genesenennachweis)
• Einzelhandel: vollständig geöffnet (mit negativem Testergebnis, vollständiger Impfung oder Genesenennachweis und Kontaktnachverfolgung )
• Außen-Gastronomie: Außengastronomie geöffnet (mit Termin und Kontaktnachverfolgung)
• Bestattungen & Eheschließungen: maximal 35 Personen zulässig
• Reisen & Übernachtungen: Campingplätze, Ferienhäuser & -wohnungen geöffnet (mit Hygienekonzept)
Folgende Öffnungsschritte sind für den Schulbetrieb geplant: Da erst mit der Inzidenz vom Samstag der Schwellenwert von 100 den fünften Werktag in Folge unterschritten wurde, soll die Verfahrensweise erst am Montag vorbereitet und kommuniziert werden. Damit will man gewährleisten, dass die Schulen mehr Zeit zur Vorbereitung sowie zur Information aller Eltern und Schüler haben. Die Schulen können dann den Öffnungsschritt bereits am Dienstag vollziehen, am Mittwoch ist dies allerdings Pflicht. Dann würde in den Grund- und Förderschulen wieder Unterricht in beständigen, festen und voneinander getrennten Lerngruppen stattfinden. In den weiterführenden Schulen würde nach Entscheidung der jeweiligen Schulleitung in der Regel weiterhin Wechselunterricht stattfinden. rwm
>> auch im Wartburgkreis gibt es ab Montag Lockerungen