Schmalkalden-Meiningen Maskenpflicht in der Innenstadt bleibt bestehen

Die Maskenpflicht gilt weiter in den Innenstädten von Meiningen und Schmalkalden. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Passanten in den Innenstädten von Meiningen und Schmalkalden müssen weiterhin eine qualifizierte Maske tragen.

 
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Meiningen - Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die neue Thüringer Sonderverordnung reagiert und am Freitag eine angepasste Allgemeinverfügung herausgegeben. Aufgrund der hohen Infektionszahlen bleibt es bei einigen Verschärfungen bis zum 15. März. So müssen Passanten ab 15 Jahren in der Innenstadt von Meiningen und Schmalkalden weiterhin eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung wie OP-Maske oder FFP2-Maske tragen. Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine Alltagsmaske aufsetzen.

Sporthallen, Jugendclubs und Kulturhäuser bleiben für Freizeitbetätigungen geschlossen. Aus der Landesverordnung in die Allgemeinverfügung des Landkreises übernommen und konkretisiert wird abermals, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und nichtöffentlichen Raum nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, sowie zusätzlich einer haushaltsfremden Person gestattet ist.

Abweichend von der Thüringer Rechtsverordnung regelt der Landkreis auch die zulässige Teilnehmerhöchstzahl bei Versammlungen sowie bei religiösen und weltanschaulichen Veranstaltungen und Zusammenkünften in Abhängigkeit von der Inzidenzzahl. Bei einer Überschreitung des jeweils maßgeblichen Inzidenzwertes nach Robert-Koch-Institut (RKI) verringert sich die zulässige Teilnehmerhöchstzahl.

Ab einem Inzidenzwert von 100 sind 100 Personen im Freien und 50 in geschlossenen Räumen erlaubt.

Ab einem Wert von 200 wie derzeit verringert sich die Zahl auf 50 Personen unter freiem Himmel und 25 in geschlossenen Räumen.

Ab einem Inzidenzwert von 300 sind nur noch Versammlungen mit höchstens 10 Personen gestattet.

Alle in der Allgemeinverfügung enthaltenen Gebots- und Verbots-Tatbestände seien bußgeldbewehrt, teilte ein Sprecher des Landratsamtes mit. Die Allgemeinverfügung tritt am heutigen Samstag in Kraft.

„Wir haben nach wie vor hohe Inzidenzzahlen, deswegen werden wir auch weiterhin alle notwendigen zusätzlichen eindämmenden Maßnahmen ergreifen müssen“, sagte Landrätin Peggy Greiser.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises im Wortlaut zu finden. hi

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