Meiningen - Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die neue Thüringer Sonderverordnung reagiert und am Freitag eine angepasste Allgemeinverfügung herausgegeben. Aufgrund der hohen Infektionszahlen bleibt es bei einigen Verschärfungen bis zum 15. März. So müssen Passanten ab 15 Jahren in der Innenstadt von Meiningen und Schmalkalden weiterhin eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung wie OP-Maske oder FFP2-Maske tragen. Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine Alltagsmaske aufsetzen.