Im Rahmen einer internen Prüfung durch das Landesverwaltungsamt Thüringen ergaben sich rechtliche Hinweise, weswegen die Überarbeitung der Gebührensatzung für die Benutzung der Horte an Grund- und Gemeinschaftsschulen notwendig wurde. Teilweise waren das kleinere redaktionelle Änderungen oder aber Formulierungen, welche die Anwendung der Satzung präziser und rechtssicherer beschreiben. Mit dem Beschluss wurden die erforderlichen Aktualisierungen in die Satzung aufgenommen. Unverändert bleiben hingegen die bisher geltenden Beitragssätze.