Meiningen/Schmalkalden - Ein Hobbygeflügelbestand im Landkreis Nordhausen mit 50 Hühnern und drei Enten hatte für den ersten Fall in Thüringen gesorgt, der von Amts wegen festgestellt wurde. Hühner waren an der Geflügelpest verendet. So kam auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Maschinerie für den Ernstfall in Gang. Am 7. Januar veröffentlichte die Behörde eine Allgemeinverfügung, die für die Geflügelhalter einige Auflagen bringt. Unterm Strich bedeutet dies, dass das liebe Federvieh in den Stall muss oder zumindest nur noch Auslauf in einer Voliere haben darf – sodass alles abgeschottet wird und es keinen Kontakt mehr mit Wildvögeln gibt. Sie gelten schließlich als Ursache für das Einschleppen des Virus.