Schutz vor Geflügelpest Geflügelpest: 364 000 Tiere müssen im Landkreis abgeschottet werden

Birgitt Schunk
Fürs Federvieh gelten wegen der Geflügelpest nun besondere Auflagen – auch im Landkreis. Foto: /Schunk

Zum Schutz vor der Geflügelpest müssen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen 364 000 Tiere abgeschottet werden.

 
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