Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich den Angaben zufolge um eine Viruserkrankung, die für Schweine fast immer tödlich endet. Eine weitere Verbreitung und insbesondere eine Übertragung auf die Hausschweinebestände solle unbedingt vermieden werden, hieß es. Ein Ausbruch der Krankheit würde massive Auswirkungen auf den Bestand sowohl bei Wild- wie bei Hausschweinen haben.
Wenn Jäger erlegte Wildschweine ausnehmen, sollen sie den Angaben zufolge unter anderem darauf achten, ob die Milz vergrößert ist oder es punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen gibt. Zudem seien Lunge und die Atemwege häufig mit Schaum gefüllt. In Absprache zwischen dem zuständigem Jagdpächter und der Veterinärbehörde wird ein solches Tier dann ins Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz in Bad Langensalza transportiert. Dort wird das Tier auf die Afrikanische Schweinepest untersucht und entsorgt. Die anfallenden Kosten werden vom Land getragen.
>>> Ministerium zur Schweinepest