Schleusingen ohne Führerschein Sturz-Betrunken fällt er einfach vom Motorrad

Mit aller Gewalt wollte ein betrunkener Motorradfahrer in Schleusingen auf zwei Rädern fahren. Seine Versuche wirkten auf Beobachter sehr skurril. Als die Polizei kam, fiel nicht nur der extreme Promille-Wert auf.

 
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Ein gestürzter Motorradfahrer (Symbolbild). Foto: imago

Scheinbar um jeden Preis wollte Donnerstagabend ein Mann mit seinem Motorrad in Schleusingen fahren. Zeugen konnten ihn dabei beobachten, wie er bereits mehr schwankend als geradeaus zu seinem Zweirad lief, welches auf einem Parkplatz in Schleusingen stand, sich auf das Gefährt setzte und dann versuchte, es zu starten, berichtet Polizeisprecherin Julia Kohl.

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Dabei fiel der Mann mehrere Male einfach um. Die Maschine blieb aus und er entschloss sich, sein Motorrad zu schieben. Der Mann kam bis zu einem Kreisverkehr, setzte sich erneut auf das Fahrzeug und rollte von dort aus in Richtung Stadtmitte.

„Es kam wie es kommen musste und er stürzte samt Zweirad erneut. Die Polizei kam hinzu und ließ den Mann pusten. Ein Wert von über zwei Promille stand zu Buche, zudem kam heraus, dass er schon Jahre lang kleine Fahrerlaubnis mehr besitzt“, so die Polizeisprecherin. Eine Blutentnahme und eine Anzeige waren war die Folge.

In Deutschland liegt für Kraftfahrzeugführer spätestens ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit vor (bereits ab 0,3 Promille relative Fahruntüchtigkeit, wenn man augenscheinlich nicht mehr zum Fahren in der Lage ist). Wer gleichwohl ein Kraftfahrzeug führt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar und die Fahrerlaubnis wird unter Anordnung einer Sperrfrist entzogen.

Ab 1,6 Promille wird die Führerscheinstelle vor Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Durchführung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (im Volksmund als Idiotentest bezeichnet) anordnen.

Ein Fahrradfahrer ist spätestens ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Sollte der Fahrradfahrer Inhaber einer Fahrerlaubnis sein, droht auch hier die Aufgabe eines verkehrspsychologischen Gutachtens und damit verbunden der Entzug der Fahrerlaubnis.