Erfurt - Wegen Beihilfe hierzu in 38 Fällen und wegen Steuerhinterziehung in 28 Fällen wurde der Vater des Bauunternehmers, der mit Generalvollmacht handelte, zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafen wurde jeweils für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Die inzwischen rechtskräftig Verurteilten müssen außerdem 1.500 beziehungsweise 2.500 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen.