Wenn Gebäude aus dem Besitz der Kommune zur privaten Nutzung verkauft werden sollen, bedarf es einer genauen Prüfung. Da gilt es abzuwägen, ob der momentane finanzielle Gewinn größer ist als der langfristige Besitz eines Gebäudes. Bei dem als Vereinshaus bekannten Gebäudes im Ortsteil Henneberg ist die Entscheidung gefallen – es darf verkauft werden.