Dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Rundfunkgebühr nicht kippen würde, war zu erwarten. Was an der Entscheidung aufhorchen lässt, ist das enthaltene Aber: Wird die Vielfalt und Ausgewogenheit des Programms gröblich und ernsthaft verletzt, kann das den Rundfunkbeitrag durchaus verfassungswidrig werden lassen. Das jedenfalls lässt sich in der Entscheidung nicht gerade Juristen-typisch deutlich lesen.