Allerdings, so erklärt Lahl, habe sich der Patentanwalt nicht mit der Frage befasst, ob das Patent nichtig sei. Genau das behauptet Haenel, dass das von Heckler & Koch angemahnte Patent bei der angebotenen Waffe keine Rolle spielt.
Das Bundesamt hatte Haenel nach dem Gutachten die Möglichkeit gegeben, bis Mitte Januar zu den Ergebnissen des Gutachters Stellung zu nehmen. Und genau das hat Haenel getan, wie Lahl gegenüber dieser Zeitung berichtet.
Das Suhler Unternehmen hat seinerseits ein Gutachten eingeholt. Gegenstand dieses Gutachtens sei einerseits die patentrechtliche und technische Richtigkeit des im Auftrag des Bundesamtes zu prüfen. Gleichzeitig sollte der von Haenel beauftragte Anwalt darlegen, dass das strittige Patent im Fall des MK556 nichtig ist. „Zugleich hat C.G. Haenel die Sozietät Blomstein um eine vergaberechtliche Prüfung der Sache gebeten“, schreibt Lahl in einer Mitteilung.
Und die Anwälte erklären, Haenel habe zu keinem Zeitpunkt eine schwere berufliche Verfehlung begangen, die Zweifel an der Integrität des Unternehmens hervorrufen könnten. Vielmehr fehlten dem durch das Bundesamt in Auftrag gegebenen Gutachten Inhalte, die zum Nachweis einer schweren Verfehlung zwingend erforderlich gewesen wären.
Der Vorwurf einer Patentverletzung bezieht sich im Kern auf die sogenannte „Over-the-Beach-Fähigkeit“ des zu beschaffenden Gewehres. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich dabei um die Fähigkeit der Waffe, auch nach einem Eindringen von Wasser unverzüglich wieder schießen zu können.
Lahl erklärt, dass Haenel für diese Eigenschaft des Gewehrs eine technischen Lösung gefunden habe, die keine Patente verletze. Der Gutachter des Bundesamtes habe eine mögliche Patentverletzung, wenn überhaupt, bei einer anderen technischen Vorrichtung im Gewehr MK556 festgestellt. Doch diese Vorrichtung sei nicht einmal vom Wettbewerber zum Gegenstand der Abmahnung gemacht worden.
Lahl weist ferner darauf hin, dass zwischen Haenel und Heckler & Koch derzeit kein Rechtsstreit zum angebotenen Gewehr MK556 anhängig ist.“ Vor Gericht streiten sich die beiden Firmen um eine andere Waffe von Haenel. Das CR223. Es gilt als der zivile Bruder des MK556, sei aber in vielen Punkten grundsätzlich anders konstruiert, versicherten Lahl und Haenel-Chef Olaf Sauer schon vor Wochen im Gespräch mit dieser Zeitung.