Rüstungsindustrie Sturmgewehr kommt vors Patentgericht

Carsten Hoefer
Abgekupfert? Das hatte Heckler und Koch dem Konkurrenten Haenel bei dessen Sturmgewehr CR223 und MK556 vorgeworfen. Haenel bestreitet das. Foto: dpa/Wolf von Dewitz

Und wieder befasst sich ein Gericht mit den Sturmgewehren der beiden konkurrierenden Waffenhersteller Haenel aus Suhl und Heckler und Koch. Dieses Mal das Bundespatentgericht.

 
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Der langjährige Streit zwischen den Waffenschmieden Haenel und Heckler & Koch wird in Kürze vor dem Bundespatentgericht verhandelt: Der Suhler Sturmgewehrhersteller Haenel will ein Patent des schwäbischen Konkurrenten Heckler und Koch für nichtig erklären lassen, wie das Gericht am Freitag in München mitteilte.

Beim europäischen Patent Nummer 2 018 508 geht es um den Schutz des Waffenverschlusssystems vor eindringenden Flüssigkeiten. Haenel argumentiert demnach, dass das Patent gar nicht hätte erteilt werden dürfen, weil die Technik nicht neu sei. Heckler und Koch weist das zurück. Am 30. September verhandelt nun der 7. Nichtigkeitssenat.

Die Namen der beiden Unternehmen nannte das Bundespatentgericht nicht, doch haben die Streitigkeiten zwischen beiden Sturmgewehrfabrikanten eine lange und in der Öffentlichkeit bekannte Vorgeschichte. Dabei geht es um einen Großauftrag der Bundeswehr für das nächste Sturmgewehr der Streitkräfte. Der Bund hatte Haenel zunächst den Auftrag erteilt, aber im März 2021 wegen Verletzung des Heckler und Koch-Patents wieder ausgeschlossen. Damit war der Weg frei für das schwäbische Unternehmen.

Auf die Entscheidung, welche Waffe künftig das Standardgewehr der Bundeswehr wird, dürfte die Entscheidung des Patentgerichts jedoch keine Auswirkung mehr haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vor wenigen Wochen die Klage Haenels gegen den Ausschluss aus dem Bieterverfahren zurückgewiesen. Haenel hatte seinerzeit kritisiert, dass das Gericht nicht noch einige Wochen gewartet hatte, um die Entscheidung des Bundespatentgerichts abzuwarten. Nach Angaben des Unternehmens stützen mehrere Gutachten die Meinung des Suhler Waffenbauers, dass das Patent von Heckler und Koch nichtig ist.

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