Der Bund hatte daraufhin 2021 entschieden, den prestigeträchtigen Großauftrag an das Schwarzwälder Unternehmen Heckler & Koch zu vergeben. Allerdings legte Haenel Rechtsmittel ein, um wieder in das Rennen einsteigen zu können. In dem Beschwerdeverfahren war das OLG die letzte Instanz. Mit dem Beschluss ist klar, dass die Vergabeentscheidung bestehen bleibt.