Ganz nachvollziehen lässt es sich von außen nicht, was den Mann zu dem getrieben hat, was er selbst eine „Kurzschlusshandlung“ nennt. Die Misere in der er im vergangenen Herbst steckte, hätte sich, das weiß er auch selbst, lösen lassen. In sehr absehbarer Zeit. Stattdessen hat er getan, was ihm eine Anklage wegen schweren Raubs und Freiheitsberaubung und einen Prozess am Landgericht Meiningen eingebracht hat.