Der Haushaltsplan ist bekanntlich für die Kommunen die verbindliche Grundlage für das jeweilige Haushaltsjahr. Dementsprechend werden in der Haushaltssatzung die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt festgesetzt. Dem Beschluss zum Haushaltsplan gehen intensive Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Stadtrat voraus. Damit sich der Stadtrat mit dem meist sehr umfangreichen Zahlenwerk auseinandersetzen kann, ist natürlich eine gehörige Vorarbeit durch die Kämmerei und die nötige Zuarbeit durch die übrigen Verwaltungseinheiten (Liegenschaften, Bauamt, allgemeine Verwaltung et cetera) zu leisten. Erste Informationen zum nächsten Haushaltsplan gab es in der jüngsten Stadtratssitzung.