Die Urteile zum gewaltsamen Tod des 23 Jahre alten Miguel aus Zella-Mehlis sind weiterhin nichts rechtskräftig: Sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch die Nebenklage sowie die Verteidigung hätten Revision eingelegt, berichtet der MDR unter Berufung auf Angaben des Gerichts. Die Frist für eine Revision muss innerhalb einer Woche nach der Verkündung eines Urteils eingelegt werden.
Revision beantragt Miguel-Prozess geht in zweite Runde
Jens Wenzel 06.03.2026 - 17:59 Uhr