Wer bei einem Unfall oder medizinischem Notfall auf professionelle Hilfe wartet, der weiß, wie sich die Zeit dehnt, wie Minuten gefühlt zu Stunden werden können. Zwölf Minuten beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist – doch nicht immer und überall kann sie eingehalten werden, wie Barbara Stärker, Geschäftsführerin des Rettungsdienstzweckverbandes Südthüringen (RDZV) im Jahresbericht ihres Ärztlichen Leiters, Rudi Vonau, vor dem Hauptausschuss sagt. Neben der Dispositionszeit – jener Zeit also, die der Disponent in der Rettungsleitstelle für Abfragen und Alarmierung der Rettunsgsmittel braucht – ist dabei die Ausrückezeit eine wesentliche Komponente.