Seit Tagen gibt es bei Internet-Suchmaschinen einen Begriff, der besonders häufig gesucht wird. Die „Rente mit 63“, wie sie im Volksmund genannt wird. Sie ist lange keine Rente mit 63 mehr. Wer 1963 geboren wurde, der kann zum Beispiel nach 45 Beitragsjahren im Alter von 64 Jahren und zehn Monaten theoretisch ohne Abschläge in Rente gehen. Voraussetzung: dass auch tatsächlich 45 Jahre lückenlos Beiträge in die Rentenkasse geflossen sind. Doch genau diese Möglichkeit des vorzeitigen Renteneintritts für besonders langjährig Versicherte möchte die Bundesregierung abschaffen. Weil sie Milliarden kostet.