Unser Rückflug von Mallorca nach Stuttgart hatte zum einen Verspätung und zum anderen sind wir in Köln gelandet. Wir haben uns ein Taxi mit sieben weiteren Personen nach Stuttgart geteilt (Kosten 120 Euro) und sind anstatt um 22.40 Uhr erst um 7.30 Uhr am nächsten Morgen in Stuttgart angekommen. Welche Ansprüche haben wir?
„Sollten Sie den Flug individuell gebucht haben, so haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der europäischen Fluggastrechtverordnung“, sagt Josephine Frindte. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke – im Fall des geschilderten Erlebnisses wären dies etwa 250 Euro. Die Entschädigung ist nur zu zahlen, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umständen beruhte. „Über das entsprechende Entschädigungsformular auf der Webseite der Fluggesellschaft können Sie die Pauschale in der Regel ganz einfach geltend machen“, sagt die Rechtsberaterin. Bei einer Pauschalreise haben Betroffene zunächst Anspruch auf Reisepreisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter. Bei der Berechnung hilft die ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln. Zusätzlich können Betroffene Schadensersatz in Höhe des Vermögensschadens, also der entstandenen Taxikosten, beim Reiseveranstalter geltend machen.