Das geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walk hervor. Hooligans oder Ultras gelten bei Sicherheitsbehörden als Fußballfans der Kategorie C. Die übrigen etwa 500 Problemfans ordnet die Polizei der Kategorie B zu: Sie neigten gelegentlich und anlassbezogen zu Gewalt, suchten aber nicht gezielt die Konfrontation, heißt es in der Antwort des Innenministeriums.