Das geht aus einer Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Anfrage des CDU-Innenpolitikers Raymond Walk hervor. Hooligans oder Ultras gelten bei Sicherheitsbehörden als Fußballfans der Kategorie C. Die übrigen etwa 500 Problemfans ordnet die Polizei der Kategorie B zu: Sie neigten gelegentlich und anlassbezogen zu Gewalt, suchten aber nicht gezielt die Konfrontation, heißt es in der Antwort des Innenministeriums.
Regionalsport Rund 150 Thüringer Fußballfans sind gezielt auf Gewalt aus
Sebastian Haak 25.06.2018 - 07:14 Uhr