Noch kein Verdachtsfall
In den Regiomed-Kliniken ist – anders als in zwei Krankenhäusern in Bayreuth – das neuartige Corona-Virus bislang nicht nachgewiesen worden, sagte Pressesprecher David Schmidt auf Nachfrage. Bei einem Verdachtsfall arbeite man eng mit der Charité in Berlin zusammen, ergänzte Hauptgeschäftsführer Alexander Schmidtke.
Ihm bereitet die wirtschaftliche Entwicklung der Krankenhäuser in der Corona-Pandemie Sorge. Am 31. Januar werden die Ausgleichszahlungen enden, die der Bund gewährt. Bis heute ist keine Verlängerung gesetzlich geregelt. Deshalb drohe dem Gesundheitswesen die Gefahr, in die Knie zu gehen. Es müssten viele Covid-19-Patienten behandelt werden, die Beschäftigten arbeiteten am Limit „und sind erschöpft“ (Schmidtke), es fehlen Pflegekräfte, und planbare Operationen, die für die Finanzierung eines Krankenhauses wichtig sind, müssten weiterhin verschoben werden. Trotzdem werde im Gesundheitsministerium und bei den Kostenträgern – Krankenkassen – an weiteren Optimierungen – Einsparungen – gearbeitet. Im Jahr 2020 seien 21 Krankenhäuser geschlossen worden, heuer drohe 30 bis 50 Häusern dieses Schicksal. Da verwundere es nicht, wenn sich ein Mangel in der Versorgung von Patienten abzeichne. Dabei sei es das Gebot der Stunde, deren Wohl vor Kostendruck und Strukturoptimierung zu stellen. Auch die Regiomed-Kliniken garantierten die bestmögliche Versorgung von Patienten in der Corona-Pandemie, aber im Gegenzug erwarte man vom Gesetzgeber finanzielle Sicherheit, betonte der Hauptgeschäftsführer.
Verlust in Neustadt
Er verdeutliche die Situation am Beispiel der Klinik Neustadt bei Coburg. Dort habe man 2020 Corona-bedingt einen Erlösausfall von 3,3 Millionen Euro verzeichnen müssen, weil das neue medizinische Konzept für das Haus nur teilweise habe umgesetzt werden können. An staatlichen Ausgleichszahlungen seien 1,1 Millionen Euro geflossen. Beim Materialaufwand hätten 600 000 Euro eingespart werden können. Unter dem Strich fehlten 1,6 Millionen Euro, die vom Regiomed-Verbund zugeschossen werden müssen. Dies, so Alexander Schmidtke, sei ein Beispiel für die „unzureichende Regelung“ der Ausgleichszahlungen.